Sanierung AWT-Anlage
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Vertragslaufzeit
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Sektor
Beschreibung
In der Universitätsmedizin Göttingen wird aufgrund der weitläufigen Gebäudekomplexe annähernd der gesamte Güterverkehr und somit die Ver- und Entsorgung über eine automatische Warentransportanlage abgewickelt. Die AWT-Anlage (Automatische Warentransportanlage) ist, seit der Erstinbetriebnahme 1977, mechanisch unverändert. Auch die Steuerung ist ebenfalls in ihrer Grundkonzeption erhalten geblieben. Einzig das Leitsystem wurde im Jahr 1999 erneuert. Weiterhin ist die Anlage (Rollcontainer und Fahrwerke) mit einem Identifikationssystem (Transponder) ausgerüstet worden. Die Neubauten sollen zukünftig mit einem fahrerlosen Transport System (FTS) versorgt werden. Durch die baulichen Gegebenheiten kann nur eine Kombination aus AWT und FTS eingesetzt werden.
CPV-Codes
Lose (1)
- 130 Stk. Stabmatten Sende-Empfangsstationen - ca. 3.400 m² Beschichtung Fahrstrecke in Teilabschnitten - 127 Stk. Schnelllauftor Sende- und Empfangsstationen - 127 Stk. Sicherheitslichtgitter Sende- und Empfangsstationen - 18 Stk. Hubtisch Umsetzstationen - 30 Stk. Hubtisch Retrofit S/E-Stationen - 15 Stk. Waage S/E-Stationen - 18 Stk. Rollenbahn Umsetzstationen, incl. aller Komponenten - 40 Stk. FTS-Fahrwerk - 10 Stk. Ladestation FTS - 1 Stk. Stahlgestell Containerspeicher - 4 Stk. Sicherheitsanlagen Personaldurchgänge - 10 Stk. Not-Halt-System VER - 9 Stk. Steuerschrank mit Bedienmöglichkeit Umsetzstation - 11 Stk. Schachtsteuerung – Bereichssteuerung - 3.000 Stk. RFID Container - 127 Stk. RFID Sende- und Empfangsstationen - 4 Stk. Steuerschrank VER-Weichensteuerung - 127 Stk. Anpassen vorhandene Schaltschränke Sende- und Empfangsstationen - 2 Stk. Kopfsteuerung - 100 Stk. Switch - 1 Stk. Router - 1 Stk. Visualisierung Gesamtsystem AWT-FTS - ca. 22.500m LWL-Verkabelung Bereichs- und Kopfsteuerung - 1 pschl. W-LAN-Ausbau FTS - ca. 2.500m Kabelbühnen Netzwerk - ca. 15.700m³ Gerüstbereich AWT-Schacht Bettenhaus 1 und 2
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr — Lüneburg
Es wird auf §§160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen: Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Anträge auf Vergabenachprüfungsverfahren sind unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.