OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 für die Leistungsphasen 1 bis 6 für die Weiterentwicklung Lehenbachschule

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Winterbach (73650) — DE116

Ausgewählte Bewerber

3 – 5

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.1 für die Leistungsphasen 1 bis 6. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung bzw. Bevollmächtigung der zuständigen Gremien zur abschließenden Zuschlagsentscheidung.

CPV-Codes

7100000071327000

Lose (1)

LOT-0001Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.1 für die Leistungsphasen 1 bis 6 für die Weiterentwicklung Lehenbachschule

Die Lehenbachschule Winterbach ist eine Grund- und Gemeinschaftsschule mit zentraler Lage in der Gemeinde. Die Schule besteht aus vier Gebäuden. Der sanierte Altbau, in dessen Dachgeschoss die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder untergebracht ist, das Pavillongebäude und der neue Ganztagsbau (Mensa im Erdgeschoss), der im Zuge der Einrichtung des Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe I erstellt wurde, bilden gemeinsam mit dem sanierten Rektoratsgebäude und dem großen Pausenhof eine campusartige Einheit. Im Zuge der demografischen Entwicklung sowie einer geänderten Nachfragestruktur hat sich der schulische Bedarf innerhalb der Gemeinde Winterbach geändert. Gemeinsam mit der Schulleitung hat die Gemeinde daher die Weiterentwicklung der Lehenbachschule initiiert. Mit der Weiterentwicklung der Lehenbachschule verfolgt die Gemeinde Winterbach das Ziel, den Schulstandort langfristig an die zukünftigen Anforderungen einer modernen Grund- und Gemeinschaftsschule mit Ganztags- und Betreuungsangeboten anzupassen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse eines Strategiekonzeptes für Bildung und Betreuung sowie einer darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie. Diese haben einen zusätzlichen Bedarf an Unterrichts-, Betreuungs-, Aufenthalts- und Mensaflächen aufgezeigt. Aus diesem Grund soll das bestehende Gebäude erweitert, umstrukturiert und modernisiert werden. Die Maßnahmen dienen der funktionalen und baulichen Weiterentwicklung des gesamten Schulcampus und sollen die räumlichen Voraussetzungen für einen zeit-gemäßen Schul- und Betreuungsbetrieb schaffen. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb und erfordert daher eine sorgfältige planerische und organisatorische Abstimmung aller Projektbeteiligten. Aktueller Planungsstand: Die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben. Aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie den abgestimmten Anforderungen der Gemeinde, der Schulleitung und der Betreuungseinrichtungen wurde durch das beauftragte Architekturbüro ein erster Vorentwurf für die bauliche Weiterentwicklung der Lehenbachschule erarbeitet. Der Vorentwurf konkretisiert die vorgesehenen Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen und bildet die Grundlage für die Einbindung und Beauftragung der weiteren Fachplanungen. Insbesondere die Tragwerksplanung soll frühzeitig in den Planungsprozess integriert werden, um die konstruktiven und statischen Rahmenbedingungen der vorgesehenen Maßnahmen zu bewerten und die weitere Entwurfsentwicklung fachlich zu begleiten. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Tragwerksplanungsleistungen befindet sich der Vorentwurf noch in der politischen Abstimmung. Die Beschlussfassung für den Vorentwurf durch den Gemeinderat steht noch aus und soll voraussichtlich im September 2026 erfolgen. Der vorliegende Planungsstand dient daher als Arbeitsgrundlage für die weitere Planung. Änderungen und Anpassungen, die sich aus den Beratungen und Beschlüssen der kommunalen Gremien ergeben, sind im weiteren Projektverlauf grundsätzlich möglich und im Rahmen der Fachplanung zu berücksichtigen. Projektziel: Ziel des Vorhabens ist somit die Schaffung zusätzlicher Unterrichts- und Betreuungsflächen sowie die funktionale Neuordnung bestehender Nutzungen innerhalb des Schulcampus. Neben der Erweiterung vorhandener Gebäudestrukturen sollen bestehende Räume an die heutigen Anforderungen eines modernen Bildungs- und Betreuungsangebots angepasst werden. Die geplanten Maßnahmen konzentrieren sich auf die Erweiterung und Aufstockung des Pavillongebäudes, die Umstrukturierung des Alten Schulhauses sowie die Optimierung der Mensa- und Küchenbereiche. Durch die Realisierung der Maßnahmen soll ein zukunftsfähiger Schulcampus entstehen, der sowohl den pädagogischen Anforderungen als auch den steigenden Nutzerzahlen gerecht wird. Die Weiterentwicklung der Lehenbachschule erfolgt in drei aufeinander abgestimmten Bauabschnitten. Maßnahme 1 - Erweiterung, Aufstockung und Sanierung des Pavillongebäudes Der erste und größte Bauabschnitt umfasst die Erweiterung, Aufstockung und Sanierung des Pavillongebäudes. Im Erdgeschoss ist eine Erweiterung des Gebäudes in westlicher Richtung vorgesehen. Hierdurch entstehen zwei zusätzliche Klassenräume mit einer Nutzungsfläche von jeweils rund 70 m2. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Erschließung wird ein neuer vertikaler Er-schließungskern mit Treppenanlage und Aufzug errichtet. Darüber hinaus wird der Erweiterungsbau um ein weiteres Geschoss aufgestockt. Im Zuge dieser Maßnahme entstehen vier zusätzliche Klassenräume sowie mehrere Gruppenräume für differenzierte Lern- und Betreuungsangebote. Parallel dazu erfolgt die Sanierung des bestehenden Pavillongebäudes einschließlich der Klassenräume, Sanitäranlagen sowie Neben- und Technikräume. Maßnahme 2 - Umstrukturierung des Alten Schulhauses Im zweiten Bauabschnitt werden die vorhandenen Räume des Alten Schulhauses neu organisiert und an die zukünftigen Anforderungen angepasst. Im Erdgeschoss werden neue Betreuungsräume geschaffen. Zusätzlich entstehen eine Küche mit Ausgabebereich, Personalräume sowie neue Sanitäranlagen. Im Obergeschoss werden Klassenräume, Gruppenräume und ein Multifunktionsraum eingerichtet. Die Maßnahme dient insbesondere der besseren Verzahnung von Schul- und Betreuungsbetrieb sowie einer effizienteren Nutzung der vorhandenen Flächen. Maßnahme 3 - Neuordnung des Mensabereichs Der dritte Bauabschnitt umfasst die Umgestaltung des bestehenden Mensa- und Küchenbereichs. Hierbei werden Mensa, Schülercafé und Küche funktional neu geordnet. Ziel ist die Verbesserung der Abläufe im Verpflegungsbetrieb sowie die Anpassung der Kapazitäten an die zukünftigen Nutzerzahlen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist somit die Vergabe von - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.1 für die Leistungsphasen 1 bis 6.

7100000071327000

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

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