Leistungen der Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau an der Havelschule in Brandenburg an der Havel
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Vergabe von Leistungen der Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau an der Havelschule in Brandenburg an der Havel
CPV-Codes
Lose (1)
Die Stadt Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Eigenbetrieb Zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM), plant einen Erweiterungsbau der Havelschule für die Hort- und Schulnutzung in Brandenburg an der Havel. Die Havelschule wurde 1937/38 als Ortsteilschule für die Walzwerksiedlung am westlichen Stadtrand von Brandenburg an der Havel erbaut. Die Siedlung entstand ab Beginn der 30er Jahre des 20. Jhd. zugehörig zum ansässigen Stahlwerk an der Magdeburger Landstraße. Die Schule wurde als Backsteinbau von Stadtbaurat Karl Erbs erbaut, der auch für die Planung größerer Teile der Siedlung verantwortlich war. Die Siedlung erstreckt sich größtenteils südlich der Magdeburger Landstraße, das Stahlwerk liegt vis-a-vis im nördlichen Bereich. Der Gebäudekomplex wurde 2008/2009 zu einem Schulstandort für Schüler mit körperlicher und geistiger Behinderung um- und ausgebaut. Städtebaulich und architektonisch bildet das denkmalgeschützte Schulensemble eine Einheit mit seiner Umgebung. Am Süd-Giebel des langgestreckten Hauptbaukörpers soll ein Erweiterungsbau entstehen. Der neue dreigeschossige Anbau für den Hort wird zukünftig an der Ecke Frankenstraße/Hessenweg mit direkter Verbindung zur Havelschule entstehen. Die Erschließung teilt sich der Neubau in Teilen mit der Havelschule: ein notwendiges Treppenhaus ist im Bestand vorhanden. Zwischen der Havelschule und dem neuen Anbau wird ein Gelenk als Erschließungstrakt vorgesehen. Hier befindet sich ein neues Treppenhaus sowie ein Aufzug für die barrierefreie Erschließung. Die Schule wird über den Haupteingang am Vorplatz an der Magdeburger Landstraße erschlossen. Der Haupteingang für den Erweiterungsbau ist der bestehende Nebeneingang des Bestandsbaukörpers an der Frankenstraße. Der Vorplatz wird regulär für das Bringen und Abholen der Kinder mit Kleinbussen genutzt, des Weiteren bestehen hier einige Parkplätze sowie Fahrradstellplätze für Lehrer und Personal. Spiel- und Aufenthaltsflächen für die Kinder von Schule und Hort sind auf dem Schulhofareal vorhanden. Der Eigenbetrieb beabsichtigt, die Leistungen für die Tragwerksplanung im Rahmen eines offenen Verfahrens zu vergeben: Folgende Grundleistungen nach der HOAI für folgende Leistungsbilder, d. h. Leistungsphase 5 und 6 sind zu erbringen: 1. Tragwerksplanung sowie weitere besondere und / oder zusätzliche Leistungen: - Planung, Bemessung der Unterfangungen der Bestandsfundamente einschließlich Grundbruchnachweis (Verweis auf Prüfbericht Statik Seite 5; (10)). Darüber hinaus sollen in separaten Vergabeverfahren folgende Leistungen ausgeschrieben werden: 2. Objektplanung Gebäude / Innenräume der Leistungsphasen 5 bis 8, optional der Leistungsphase 9 3. Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) der Leistungsphasen 5 bis 8, optional der Leistungsphase 9, 4. Fachplanung Technische Ausrüstung (Elektro) der Leistungsphasen 5 bis 8, optional der Leistungsphase 9.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg — Potsdam
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.