OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 114/2026

Fahrzeugbeschaffung Teleskopmastfahrzeug TMB

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

26.06.2026 07:30

Vertragslaufzeit

24.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Sitz des Auftraggebers

Rendsburg (24768) — DEF0B

Beschreibung

Fahrzeugbeschaffung eines Teleskopmastfahrzeuges (TMB) für die Freiwillige Feuerwehr.

CPV-Codes

34144210

Lose (2)

LOT-0001Los_1

Lieferung eines A: Fahrgestell, B: Aufbau der Hubarbeitsbühne, C: Feuerwehrtechnischer Ausbau aller für den Einsatz notwendigen Komponenten & Funktionen für eine Hubarbeitsbühne nach DIN 14701-1 & DIN EN 1777 (aktuelle Fassung) für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rendsburg.

3414421024 Monate

Zuschlagskriterien

9. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt (Formblatt) pro Los einzureichen.
LOT-0002Los_2

Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Hubarbeitsbühne gemäß DIN DIN 14701-1 & DIN EN 1777 für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rendsburg.

3414421024 Monate

Zuschlagskriterien

9. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt (Formblatt) pro Los einzureichen.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Schleswig-Holstein — Kiel

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem  Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang  der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-­ und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die  Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union  (§ 135 GWB).

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