Dreh-Fräszentrum
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Hereon) ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung und eine der 18 Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Die Aufwendungen des Hereon werden zu 90% vom Bund (BMFTR - Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) und zu 10% von den vier Konsortialländern (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg) finanziert. Die satzungsmäßige Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung, insbesondere auf den Gebieten der Materialforschung, der Küsten-, Klima- und Umweltforschung sowie der regenerativen Medizin zu betreiben. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Dreh-Fräszentrum (5-Achs simultanfähig) . Leistungsbeschreibung 1. Beschreibung der technischen (Mindest-)Anforderung Dreh- Fräszentrum mit Haupt- und Gegenspindel mit der Fähigkeit zum 5-Achs-Simultanfräsen - Werkzeugwechsler mit mindestens 30 Magazinplätzen - Werkzeugaufnahme HSK-A 63 - Innere Kühlmittelzufuhr mit mind. 20 bar - Mech. Ölnebelabscheider - Werkzeug-Laservermessung - SIEMENS SINUMERIK ONE Steuerung (nur Siemens-Steuerungen sind an allen Drehmaschinen in der Fertigung des Hereon vorhanden, damit es einheitlich bleibt müssen erneut Siemens-Steuerungen verwendet werden.) - Drehzahl mindestens 12.000 1/min an der Frässpindel - Drehzahl mindestens 5.000 1/min an Haupt- und Gegenspindel - Gegenspindel mit Reitstockfunktion - Differenzdruckspannung an Haupt- und Gegenspindel - Alternierende Drehzahl - Arbeitsbereich: Umlaufdurchmesser: ca. 500mm Max. Drehdurchmesser: ca. 400mm Max. Drehlänge: ca. 1.100mm Schlittenweg X: ca. 750mm Schlittenweg Y: ca. +/- 100mm Schlittenweg Z: ca. 1.100mm - Futterspüleinrichtung außen an Haupt- und Gegenspindel Anforderung an Computerhard und -software - Bildschirm mind. 24" Inklusive: - Schulungen alternativ im Werk / bei uns vor Ort - Anlieferung - Transport an den Aufstellplatz - Inbetriebnahme - Angebot Wartungvertrag - Gewährleistung mind. 24 Monate - Kundendienst innerhalb von 48 Stunden - Bedienungsanleitung je 1x gedruckt und 1x digital - Da das Hereon die Projektgelder nur für das Jahr 2026 hat, muss die Lieferung und Rechnungsstellung in 2026 erfolgen, das Hereon behält sich das Recht einer kostenfreien Stornierung vor, sollte es nicht zu einer Lieferung in 2026 kommen
CPV-Codes
Lose (1)
Die Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Hereon) ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung und eine der 18 Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Die Aufwendungen des Hereon werden zu 90% vom Bund (BMFTR - Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) und zu 10% von den vier Konsortialländern (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg) finanziert. Die satzungsmäßige Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung, insbesondere auf den Gebieten der Materialforschung, der Küsten-, Klima- und Umweltforschung sowie der regenerativen Medizin zu betreiben. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Dreh-Fräszentrum (5-Achs simultanfähig) . Leistungsbeschreibung 1. Beschreibung der technischen (Mindest-)Anforderung Dreh- Fräszentrum mit Haupt- und Gegenspindel mit der Fähigkeit zum 5-Achs-Simultanfräsen - Werkzeugwechsler mit mindestens 30 Magazinplätzen - Werkzeugaufnahme HSK-A 63 - Innere Kühlmittelzufuhr mit mind. 20 bar - Mech. Ölnebelabscheider - Werkzeug-Laservermessung - SIEMENS SINUMERIK ONE Steuerung (nur Siemens-Steuerungen sind an allen Drehmaschinen in der Fertigung des Hereon vorhanden, damit es einheitlich bleibt müssen erneut Siemens-Steuerungen verwendet werden.) - Drehzahl mindestens 12.000 1/min an der Frässpindel - Drehzahl mindestens 5.000 1/min an Haupt- und Gegenspindel - Gegenspindel mit Reitstockfunktion - Differenzdruckspannung an Haupt- und Gegenspindel - Alternierende Drehzahl - Arbeitsbereich: Umlaufdurchmesser: ca. 500mm Max. Drehdurchmesser: ca. 400mm Max. Drehlänge: ca. 1.100mm Schlittenweg X: ca. 750mm Schlittenweg Y: ca. +/- 100mm Schlittenweg Z: ca. 1.100mm - Futterspüleinrichtung außen an Haupt- und Gegenspindel Anforderung an Computerhard und -software - Bildschirm mind. 24" Inklusive: - Schulungen alternativ im Werk / bei uns vor Ort - Anlieferung - Transport an den Aufstellplatz - Inbetriebnahme - Angebot Wartungvertrag - Gewährleistung mind. 24 Monate - Kundendienst innerhalb von 48 Stunden - Bedienungsanleitung je 1x gedruckt und 1x digital - Da das Hereon die Projektgelder nur für das Jahr 2026 hat, muss die Lieferung und Rechnungsstellung in 2026 erfolgen, das Hereon behält sich das Recht einer kostenfreien Stornierung vor, sollte es nicht zu einer Lieferung in 2026 kommen
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt — Bonn
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.