VergebenVergabebekanntmachung · 30DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

ABS Burgsinn–Würzburg–Nürnberg - Umweltplanung Lph1+2 (opt.3+4)

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

15.06.2026

Geschätzter Auftragswert

1 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

8 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Bayern (90402) — DE254

Beschreibung

Vergabe von verschiedenen Umweltplanungsmaßnahmen (LBP, FFH, Kartierung, UVP, Fortschreibung Screening, Fortschreibung Scoping, Wasserrahmenrichtlinie, faunistische Planungsraumanalyse, Grundlagenermittlung und Erstellung VP-Unterlagen) in z.T. festem und optionalem Umfang.

CPV-Codes

71240000

Lose (1)

LOT-0001ABS Burgsinn–Würzburg–Nürnberg - Umweltplanung Lph1+2 (opt.3+4)

Vergabe von verschiedenen Umweltplanungsmaßnahmen (LBP, FFH, Kartierung, UVP, Fortschreibung Screening, Fortschreibung Scoping, Wasserrahmenrichtlinie, faunistische Planungsraumanalyse, Grundlagenermittlung und Erstellung VP-Unterlagen) in z.T. festem und optionalem Umfang.

712400002026-06-182027-08-31

Zuschlagskriterien

100% Preiskriterium: 1. Preiskriterium: 90% Honorar gem. Vertrag, Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert. 2. Preiskriterium: 10% Querschnittswert aller Stundensätze gemäß Vertrag § 7.4, Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Querschnittswertes aller Stundensätze erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Querschnittswertes aller Stundensätze erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Querschnittswertes aller Stundensätze und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Querschnittswertes aller Stundensätze linear interpoliert.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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