26E80080, Technisches Hilfswerk Hoya, Neubau eines Lehrsaalgebäudes (AudiMax), Baustelleinrichtung und Gerüstbauarbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
26E80080; Technisches Hilfswerk Hoya ; Neubau eines Lehrsaalgebäudes (AudiMax); Baustelleneinrichtung und Gerüst
CPV-Codes
Lose (1)
Bauzaun, Bürocontainer, Sanitärcontainer, Arbeitsgerüst, Schutzdach
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften, Referat BLZ 14 — Hannover
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.