Narkosegeräte - Neubau D-Bau RKH Fürst Stirum Klinik Bruchsal
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von 11 Narkosegeräten für den Neubau D-Bau.
CPV-Codes
Lose (1)
1 Narkosebeatmung 1.1 Narkosebeatmungsgeräte 1.2 Einweisung 1.3 Instandhaltung Die ausführliche Beschreibung der Leistung entnehmen Sie bitte der Anlage RKH FSK Bruchsal - Haus D _ Narkosebeatmungsgeräte _ Leistungsbeschreibung 2026-05-20 und RKH FSK Bruchsal - Haus D _ Narkosebeatmungsgeräte _ Definition der Anforderungen und Bewertung.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (4) mehr als 15 Kalender nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.