OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Gebäudeinnen- und Glasreinigung für öffentliche Gebäude

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Verfahrensart

Nicht offenes Verfahren

Lose

6

Sitz des Auftraggebers

Schramberg (78713) — DE135

Ausgewählte Bewerber

5

Beschreibung

Der Auftraggeber schreibt die Unterhaltsreinigung für Objekte der Großen Kreisstadt Schramberg aus. Die Vergabe der Dienstleistungen erfolgt in 6 Losen (4 Lose Unterhaltsreinigung, 2 Lose Glasreinigung). Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 11.01.2027 und wird fest bis zum 07.09.2029 abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich danach um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate zum Monatsende gekündigt wird. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform. Die Laufzeit des Vertrags endet am 07.09.2031, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Für die Wertung der Angebote im Vergabeverfahren werden folgende Kriterien mit zugehöriger Gewichtung berücksichtigt: - Höhe der Ausführungsstunden 35% - Gesamtpreis 35% - Konzepte 30%

CPV-Codes

9091100090911300

Lose (6)

LOT-0001Unterhaltsreinigung ca. 20 Objekte

Unterhaltsreinigung in ca. 20 Objekten (Sportstätten, Verwaltungsgebäude, Jugendeinrichtungen, Kindergärten, Friedhöfe) in Schramberg und Tennenbronn; Grundfläche ca. 14.000 qm, Jahresreinigungsfläche ca. 1,60 Mio qm

909110002027-01-112029-09-07

Zuschlagskriterien

Höhe der Ausführungsstunden
LOT-0002Unterhaltsreinigung ca. 11 Objekte

Unterhaltsreinigung in ca. 11 Objekten (Schulen, Sportstätten, Verwaltungsgebäude, Jugendeinrichtungen, Kindergärten) in Schramberg; Grundfläche ca. 13.000 qm, Jahresreinigungsfläche ca. 1,76 Mio. qm

909110002027-01-112029-09-07

Zuschlagskriterien

Höhe der Ausführungsstunden
LOT-0003Unterhaltsreinigung ca. 11 Objekte

Unterhaltsreinigung in ca. 11 Objekten (Schulen, Sportstätten, Verwaltungsgebäude, Jugendeinrichtungen, Kindergärten, öffentliche Toiletten) Grundfläche ca. 13.500 qm, Jahresreinigungsfläche ca. 1,78 Mio. qm

909110002027-01-112029-09-07

Zuschlagskriterien

Höhe der Ausführungsstunden
LOT-0004Unterhaltsreinigung ca. 14 Objekte

Unterhaltsreinigung in ca. 14 Objekten (Schulen, Sportstätten, Verwaltungsgebäude, Jugendeinrichtungen, Kindergärten, öffentliche Toiletten) in Sulgen und Waldmössingen; Grundfläche ca. 13.000 qm, Jahresreinigungsfläche ca. 1,50 Mio. qm

909110002027-01-112029-09-07

Zuschlagskriterien

Höhe der Ausführungsstunden
LOT-0005Glasreinigung ca. 22 Objekte

Glasreinigung in ca. 22 Objekten (Schulen, Sportstätten, Verwaltungsgebäude, Jugendeinrichtungen, Kindergärten) in Schramberg, Tenningen, Waldmössingen und Sulgen; Grundfläche ca. 7.000 qm (Glasfläche einseitig gemessen), Jahresreinigungsfläche ca. 7.000 qm (Glasfläche einseitig gemessen)

909113002027-01-112029-09-07

Zuschlagskriterien

Höhe der Ausführungsstunden
LOT-0006Glasreinigung ca. 34 Objekte

Glasreinigung in ca. 34 Objekten (Schulen, Sportstätten, Verwaltungsgebäude, Jugendeinrichtungen, Kindergärten) in Schramberg, Tennenbronn, Waldmössingen und Sulgen Grundfläche ca. 7.500 qm (Glasfläche einseitig gemessen), Jahresreinigungsfläche ca. 7.500 qm (Glasfläche einseitig gemessen)

909113002027-01-112029-09-07

Zuschlagskriterien

Höhe der Ausführungsstunden

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Karlsruhe — Karlsruhe

Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.