2026-0354 Fachplanungsleistung Tragwerksplanung, FÖS Alfed-Adler-Schule, Franz-Lenze-Str. 97a, 47178 Duisburg
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ("OGT Duisburg"). Fachplanungsleistung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) bzgl. BVH "FÖS Alfred-Adler-Schule" in Duisburg-Walsum
CPV-Codes
Lose (1)
Die Auftraggeberin ist von der Stadt Duisburg u.a. mit der Schaffung weiterer räumlicher Kapazitäten für die offene Ganztagsbetreuung an Grundschulen im Gebiet der Stadt Duisburg beauftragt. Diese Kapazitätserweiterung erfolgt vor dem Hintergrund des künftig geltenden Rechtsanspruchs auf einen offenen Ganztagsplatz für Grundschulkinder. Innerhalb dieses Programms werden dafür an 15 Schulstandorten Erweiterungsbauten errichtet, die als An- oder Umbau oder als Solitärbau errichtet werden sollen. Die Erweiterungsbauten beinhalten in der Regel Betreuungsräume für den offenen Ganztag nebst Nebenräumen, einer Küche sowie einer Mensa. Zusätzlich werden an einzelnen Standorten weitere Unterrichtsräume errichtet. An dem diese Ausschreibung betreffenden Standort der FÖS Alfred-Adler ist ein Anbau an das bestehende Schulgebäude geplant. Der Anbau ist dabei als 2-geschossiger Neubau geplant, der eine Mensa und eine Küche nebst Neben- räumen umfasst. Zusätzlich werden Betreuungsräume für den offenen Ganztag und weitere Klassen- räume geplant. Die Bruttogrundfläche soll dabei etwa 1.030 m2 betragen. Im Vorfeld der Maßnahme müssen Rodungsarbeiten vollzogen werden. Es soll außerdem eine Erweiterung der Schulhofflächen durchgeführt werden. Nach Errichtung des Erweiterungsbaus werden die angrenzenden Flächen an den Neubau angearbeitet und die geöffneten Flächen wieder verschlossen. Systembauweisen respektive (Teil-)Fertigteilbauweisen sind als mögliche Planungs- und Baukonzepte im Sinne einer rechtzeitigen Fertigstellung denkbar und sollen im Zuge der weiteren Planungsphase auf wirtschaftliche Anwendbarkeit bewertet werden.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der Auftraggeberin zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei der Auftraggeberin zu rügen.