Erweiterung des Kurt-Huber-Gymnasiums Nordtrakt / Bodenbelagsarbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Kautschukbodenbelag in Unterrichtsräumen, Sanitärräumen, Verwaltung, Cafeteria, Küche, Treppen verlegen inkl. Vorarbeiten, Bodenleiste aus Holz (Eiche), Wandbelag Kautschuk in den WC-Räumen verlegen
CPV-Codes
Lose (1)
Kautschukbodenbelag in Unterrichtsräumen, Sanitärräumen, Verwaltung, Cafeteria, Küche, Treppen verlegen inkl. Vorarbeiten, Bodenleiste aus Holz (Eiche), Wandbelag Kautschuk in den WC-Räumen verlegen
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern — München
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Gemeinde Gräfelng (bei der oben unter 1.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Gemeinde Gräfelfing (bei der oben unter 1.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 s. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Gemeinde Gräfelfing dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.