Schülerspezialverkehr 2026/2027
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Wiederkehrend
Beschreibung
Durchführung von Schülerspezialverkehren für verschiedene Bochumer Schulen für das Schuljahr 2026/2027 in 27 Losen
CPV-Codes
Lose (27)
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Bei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).