OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Krankenhaus St. Elisabeth, Neubau ZNA, Dachabdichtungsarbeiten

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 09:00

Vertragslaufzeit

9.2 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Damme (49401) — DE94F

Beschreibung

Neubau der zentralen Notaufnahme mit Aufstockung um drei Pflegeebenen

CPV-Codes

452614104526130045215100

Lose (1)

LOT-0001Krankenhaus St. Elisabeth, Neubau ZNA, Dachabdichtungsarbeiten

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist das Gewerk "Dachabdichtungsarbeiten". Es wird im Weiteren auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.

4526141045261300452151009.2 Monate

Zuschlagskriterien

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung — Lüneburg

a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.