OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 114/2026

Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) - Vergabe von Leistungen zur Lieferung und zum Einbau von Serverschränken und IT-Ausstattung für das Digitale Kompetenzzentrum am Standort Esslingen

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

14.07.2026 12:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Stuttgart (70469) — DE111

Ausführungsort

Steinbeisstraße 1, Esslingen (73730) — DE113

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Lieferung und der Einbau von Serverschränken und IT-Ausstattung für das Digitale Kompetenzzentrum am Standort der ZSL Außenstelle Esslingen.

CPV-Codes

302000003023000048820000

Lose (1)

LOT-0001Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) - Vergabe von Leistungen zur Lieferung und zum Einbau von Serverschränken und IT-Ausstattung für das Digitale Kompetenzzentrum am Standort Esslingen

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Lieferung und der Einbau von Serverschränken und IT-Ausstattung für das Digitale Kompetenzzentrum am Standort der ZSL Außenstelle Esslingen. Ziel der ausgeschriebenen Leistung ist die Herstellung einer funktionsfähigen, pädagogisch nutzbaren und technisch vollständig abgestimmten Serverschrank- und Verkabelungsinfrastruktur für einen Schulungsraum der ZSL Außenstelle Esslingen. Hinsichtlich der Details wird auf das Leistungsverzeichnis veriwesen.

302000003023000048820000

Zuschlagskriterien

Maßgeblich für die preisliche Wertung sind die vom Bieter in dem Leistungsverzeichnis-Preisblatt eingetragenen Entgelte. Die Wertung erfolgt auf Grundlage des Brutto-Gesamtpreises. ("Bruttosumme" gemäß Leistungsverzeichnis).

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.