VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Bürgerrathaus - Los 29 - Aufzugsanlage

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

12.06.2026

Geschätzter Auftragswert

40.350 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

6 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Lutherstadt Eisleben (06295) — DEE0A

Beschreibung

Los 29 - Aufzugsanlage

CPV-Codes

45313100

Lose (1)

LOT-0000Bürgerrathaus - Los 29 - Aufzugsanlage

In der Lutherstadt Eisleben soll das denkmalgeschützte Schulgebäude "Ehemalige Grabenschule" zum Bürgerrathaus umgebaut, instandgesetzt, modernisiert und erweitert werden. Die Baustelle befindet sich in der Stadtstraße "Grabenstraße" Hausnummer 39 bis 43 und ist über diese auch erschlossen. In Gewerkelos 29 sind Arbeiten zur Errichtung und den Einbau eines Personenaufzuges im Gebäudeinneren auszuführen. Folgende Leistungen sind im Los 29- Aufzugsanlage zu erbringen: Bestandsgebäude 1 St Personenaufzugsanlage min 630 kg/ 8 Personen 5 Haltestellen Förderhöhe ca. 16,55 m Einschl. der notwendigen Antriebe und Steuerungseinheiten

453131002026-06-152026-10-30

Zuschlagskriterien

günstigstes Angebot

Auftragnehmer

RES-0001
RES-0001
RES-0001

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt — Halle(Saale)

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.

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