OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Rahmenvertrag Wiesenpflege NLPFV

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

01.07.2026 09:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

8

Sitz des Auftraggebers

Bad Schandau (01814) — DED2F

Beschreibung

Wiesenpflege im Bereich der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

CPV-Codes

77231300

Lose (8)

LOT-0001Reviere Ottomühle und Berggießhübel

siehe Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis

772313002026-08-012027-03-31

Zuschlagskriterien

siehe Wertungs- und Zuschlagsmatrix in den Vergabeunterlagen
LOT-0002Reviere Königstein und Rosenthal

siehe Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis

772313002026-08-012027-03-31

Zuschlagskriterien

siehe Wertungs- und Zuschlagsmatrix in den Vergabeunterlagen
LOT-0003Revier Hohnstein

siehe Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis

772313002026-08-012027-03-31

Zuschlagskriterien

siehe Wertungs- und Zuschlagsmatrix in den Vergabeunterlagen
LOT-0004Revier Zeughaus

siehe Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis

772313002026-08-012027-03-31

Zuschlagskriterien

siehe Wertungs- und Zuschlagsmatrix in den Vergabeunterlagen
LOT-0005Revier Unger

siehe Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis

772313002026-08-012027-03-31

Zuschlagskriterien

siehe Wertungs- und Zuschlagsmatrix in den Vergabeunterlagen
LOT-0006Reviere Cunnersdorf, Reinhardtsdorf und Bielatal

siehe Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis

772313002026-08-012027-03-31

Zuschlagskriterien

siehe Wertungs- und Zuschlagsmatrix in den Vergabeunterlagen
LOT-0007Reviere Schmilka, Hinterhermsdorf und Zeughaus

siehe Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis

772313002026-08-012027-03-31

Zuschlagskriterien

siehe Wertungs- und Zuschlagsmatrix in den Vergabeunterlagen
LOT-0008Reviere Lohmen und Hohnstein

siehe Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis

772313002026-08-012027-03-31

Zuschlagskriterien

siehe Wertungs- und Zuschlagsmatrix in den Vergabeunterlagen

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen — Leipzig

§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

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