VergebenVergabebekanntmachung · 29Bauauftrag🇪🇺 EU-FörderungAMP / GPATED 114/2026

Ex-Post Energetische Sanierung der Doppelturnhalle - Los 10 Baustrom

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

27.04.2026

Geschätzter Auftragswert

18.307 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

6 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Finsterwalde (03238) — DE407

Beschreibung

Los 10 Baustrom, 1 St Anschlussschrank mit Messung (Mietzeit von ca. 70 Wochen) 7 St Endverteiler bis 44kVA (Mietzeit von ca. 70 Wochen) 180 m Baustromkabel bis 5x35 mm2 18 St Leuchten für Baubeleuchtung

CPV-Codes

45000000

Lose (1)

LOT-0001Ex-Post Energetische Sanierung der Doppelturnhalle - Los 10 Baustrom

Los 10 Baustrom, 1 St Anschlussschrank mit Messung (Mietzeit von ca. 70 Wochen) 7 St Endverteiler bis 44kVA (Mietzeit von ca. 70 Wochen) 180 m Baustromkabel bis 5x35 mm2 18 St Leuchten für Baubeleuchtung

450000002026-05-182027-04-26

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie — Potsdam

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristenregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Siehe § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Erhebt ein Bieter eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB und erhält er daraufhin eine Mitteilung der Stadt Finsterwalde, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, so kann der betroffene Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Brandenburg stellen. Siehe § 160 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 135 Abs. 2 GWB: Will ein Bieter die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB im Wege eines Nachprüfungsverfahrens beantragen, gilt folgendes: Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Finsterwalde über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Stadt Finsterwalde die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

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