MSR-Anlagen - Neubau Betriebshof Giebel 46 -
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Errichtung von MSR-Anlagen für den Neubau eines Betriebshofes auf dem Gelände des bestehenden Betriebshofes Giebel 46
CPV-Codes
Lose (1)
Errichtung von MSR-Anlagen für den Neubau eines Betriebshofes auf dem Gelände des bestehenden Betriebshofes Giebel 46 Hauptkomponenten: 3x Automationsstation bis 200DP BACnet/IP 12x Eingangsmodul Digital 6-Kanal 10x Ausgangsmodul digital 6-Kanal 32x Universalmodule 8-Kanal, Hand- und LCD DE, ZE, AE, AA, LED-Anzeige 6x PCX4.E16S-2 Autoamtionssation 2x Anreihschrank 1200x1800x400mm 35x Kanaltemperaturfühler Lüftung
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Nachprüfungsstelle — Münster
Auf die Ausschlusswirkung (Präklusion) des § 160 GWB von verspäteten Rügen sowie auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.