OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 114/2026

German Tracking Radar

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vertragslaufzeit

4.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Bonn (53227) — DEA22

Ausgewählte Bewerber

3 – 3

Beschreibung

Ziel dieses Vorhabens ist die Beschaffung zweier Tracking-Radare zur Bahnverfolgung von Objekten auf erdnahen Umlaufbahnen, von denen eines als Option anzubieten ist. Die erzeugten Daten werden durch das DLR im deutschen Weltraumlagezentrum verarbeitet und sollen als Beitrag zur Erstellung eines validierten und verifizierten Bahndatenkataloges dienen. Das Vorhaben beinhaltet neben der genannten Option zur Beschaffung eines weiteren Bahnverfolgungsradars weitere Option zu Betriebsbegleitung und Instandhaltung, zur Beschaffung eines Radoms zum Schutz vor Wettereinflüssen, zur Verfügbarkeit des Source Code sowie für die Anbindung und Errichtung von Messgeräten zur Erfassung von Weltraumwetter-Effekten. Ein wesentlicher Teil dieses Vorhabens ist auch die Evaluation bzw. Bereitstellung geeigneter Standorte, sowie die optionale anzubietende Betriebsunterstützung und Instandhaltung im Anschluss an die Beschaffung. Es ist nicht vorgesehen, dass größere Entwicklungstätigkeiten durchgeführt werden. Die Zusammenführung marktverfügbarer Teilsysteme, bspw. Antenne und Radartechnik, ist jedoch bei Bedarf möglich. Das Vorhaben soll möglichst zum 01.09.2026 beginnen. Es ist eine Laufzeit des Vorhabens bis ca. 2030 vorgesehen. Die folgenden grundsätzlichen Aufgaben des Vorhabens sind durchzuführen. Sie beinhalten folgende Hauptaktivitäten: • Erstellung einer Compliance Matrix über die Bestandteile dieser Leistungsbeschreibung • Definition und Dokumentation des Systems • Definition des AITV-Prozesses (Assembly, Integration, Testing, Verification) und Erstellung von Verifikationsdokumenten (Verification Control Documents, VCD) • Durchführung der Standort-Suche unter Einbindung des AG • Gemeinsame Standort-Auswahl im Rahmen eines SSM • Transport zum und Integration am Bestimmungsort • Durchführung und Abschluss der Tests, Qualifikation und Verifikation (FAT und SAT) • Erstellung der Handbücher (PUM und SUM) sowie weiteren Lieferdokumenten (bspw. Wartungsplan, Schulungsunterlagen) Im Rahmen des Vorhabens ist in enger Abstimmung mit dem DLR nach potentiellen Standorten zu suchen, geeignete Standorte sind zu identifizieren, zu bewerten und ein finaler Standort ist vorzuschlagen. Wenn möglich können Standortvorschläge bereits kommuniziert werden. Dies kann die Standortsuche ggf. beschleunigen, ist aber keine Garantie, dass diese Standorte durch das DLR ausgewählt werden. Die Ausführung des Vorhabens darf somit nicht an eigene Standorte geknüpft werden. Für den im Verlauf des Vorhabens ausgewählten Standort ist zu garantieren, dass unbefristet und uneingeschränkten Zugang zum System gegen sein wird. Es ist darzulegen, durch welche konkrete Rechtskonstruktion die dauerhafte Verfügbarkeit des Standorts gewährleistet wird. Ein zulässiges Sicherungsinstrument kann bspw. die Bestellung eines Erbbaurechts, oder vergleichbare, im jeweiligen Rechtsraum anerkannte dingliche Nutzungsrechte mit gleichwertiger rechtlicher Wirkung sein. Es ist für den im Verlauf des Vorhabens gewählten Standort sicherzustellen, dass für die unbefristete Nutzung der Anschluss an das Stromnetz und das Internet verfügbar bleibt. Dies muss auch gelten, wenn es zum Wechsel der Betriebsbegleitung und Instandhaltung nach Ende des Vorhabens, zu Vertragsbeendigungen oder sonstigen Änderungen kommt. Die Leistungsbeschreibung zum Vorhaben ist ohne die detaillierten Nutzerforderungen, welche erst im Rahmen der Angebotsaufforderung bekanntgemacht werden, auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

CPV-Codes

3811500045223400

Lose (1)

LOT-0000German Tracking Radar

Ziel dieses Vorhabens ist die Beschaffung zweier Tracking-Radare zur Bahnverfolgung von Objekten auf erdnahen Umlaufbahnen, von denen eines als Option anzubieten ist. Die erzeugten Daten werden durch das DLR im deutschen Weltraumlagezentrum verarbeitet und sollen als Beitrag zur Erstellung eines validierten und verifizierten Bahndatenkataloges dienen. Das Vorhaben beinhaltet neben der genannten Option zur Beschaffung eines weiteren Bahnverfolgungsradars weitere Option zu Betriebsbegleitung und Instandhaltung, zur Beschaffung eines Radoms zum Schutz vor Wettereinflüssen, zur Verfügbarkeit des Source Code sowie für die Anbindung und Errichtung von Messgeräten zur Erfassung von Weltraumwetter-Effekten. Ein wesentlicher Teil dieses Vorhabens ist auch die Evaluation bzw. Bereitstellung geeigneter Standorte, sowie die optionale anzubietende Betriebsunterstützung und Instandhaltung im Anschluss an die Beschaffung. Es ist nicht vorgesehen, dass größere Entwicklungstätigkeiten durchgeführt werden. Die Zusammenführung marktverfügbarer Teilsysteme, bspw. Antenne und Radartechnik, ist jedoch bei Bedarf möglich. Das Vorhaben soll möglichst zum 01.09.2026 beginnen. Es ist eine Laufzeit des Vorhabens bis ca. 2030 vorgesehen. Die folgenden grundsätzlichen Aufgaben des Vorhabens sind durchzuführen. Sie beinhalten folgende Hauptaktivitäten: • Erstellung einer Compliance Matrix über die Bestandteile dieser Leistungsbeschreibung • Definition und Dokumentation des Systems • Definition des AITV-Prozesses (Assembly, Integration, Testing, Verification) und Erstellung von Verifikationsdokumenten (Verification Control Documents, VCD) • Durchführung der Standort-Suche unter Einbindung des AG • Gemeinsame Standort-Auswahl im Rahmen eines SSM • Transport zum und Integration am Bestimmungsort • Durchführung und Abschluss der Tests, Qualifikation und Verifikation (FAT und SAT) • Erstellung der Handbücher (PUM und SUM) sowie weiteren Lieferdokumenten (bspw. Wartungsplan, Schulungsunterlagen) Im Rahmen des Vorhabens ist in enger Abstimmung mit dem DLR nach potentiellen Standorten zu suchen, geeignete Standorte sind zu identifizieren, zu bewerten und ein finaler Standort ist vorzuschlagen. Wenn möglich können Standortvorschläge bereits kommuniziert werden. Dies kann die Standortsuche ggf. beschleunigen, ist aber keine Garantie, dass diese Standorte durch das DLR ausgewählt werden. Die Ausführung des Vorhabens darf somit nicht an eigene Standorte geknüpft werden. Für den im Verlauf des Vorhabens ausgewählten Standort ist zu garantieren, dass unbefristet und uneingeschränkten Zugang zum System gegen sein wird. Es ist darzulegen, durch welche konkrete Rechtskonstruktion die dauerhafte Verfügbarkeit des Standorts gewährleistet wird. Ein zulässiges Sicherungsinstrument kann bspw. die Bestellung eines Erbbaurechts, oder vergleichbare, im jeweiligen Rechtsraum anerkannte dingliche Nutzungsrechte mit gleichwertiger rechtlicher Wirkung sein. Es ist für den im Verlauf des Vorhabens gewählten Standort sicherzustellen, dass für die unbefristete Nutzung der Anschluss an das Stromnetz und das Internet verfügbar bleibt. Dies muss auch gelten, wenn es zum Wechsel der Betriebsbegleitung und Instandhaltung nach Ende des Vorhabens, zu Vertragsbeendigungen oder sonstigen Änderungen kommt. Die Leistungsbeschreibung zum Vorhaben ist ohne die detaillierten Nutzerforderungen, welche erst im Rahmen der Angebotsaufforderung bekanntgemacht werden, auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

38115000452234004 Monate

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt — Bonn

Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). 2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB). 3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB). 4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB). 5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat( § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).

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