VergebenVergabebekanntmachung · 32DienstleistungsauftragTED 114/2026

Auswahlverfahren Gollhofen - Gigabit-RL 2.0

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

19.05.2025

Geschätzter Auftragswert

342.671 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

2 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Gollhofen (97258) — DE25A

Beschreibung

Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus im Projektgebiet zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (Gigabitnetz) in den unterversorgten Gebieten

CPV-Codes

64210000

Lose (1)

LOT-0001Auswahlverfahren Gollhofen - Gigabit-RL 2.0

Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen Netzes für das Erschließungsgebiet. Hierfür plant, errichtet und betreibt der bezuschlagte Bieter die erforderlichen passiven und aktiven Netzinfrastruktur mit allen nach Regeln der Technik anzuwendenden Tiefbauleistungen und Komponenten, die zur Erschließung der unterversorgten Teilnehmer mit einem hochleistungsfähigen Gigabitnetz erforderlich sind. Details zum Erschließungsgebiet: 65 Adressen gem. Adressliste

64210000

Zuschlagskriterien

Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

Auftragnehmer

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Nordbayern — Ansbach

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.