OffenAusschreibung · 17BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Str. 5700, Erneuerung EÜ km 57,214 bei Ecksberg

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

19.08.2026 11:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt am Main (60486) — DE712

Ausführungsort

Ecksberg (84453) — DE21G

Beschreibung

Erneuerung einer bestehenden EÜ mit aufgeweiteten Abmessungen, Ersatz des WiB durch ein Stahlfachwerk, Herstellung der Unterbauten unter Hilfsbrücken

CPV-Codes

45234100

Lose (1)

LOT-0001Str. 5700, Erneuerung EÜ km 57,214 bei Ecksberg

Erneuerung einer bestehenden EÜ mit aufgeweiteten Abmessungen, Ersatz des WiB durch ein Stahlfachwerk, Herstellung der Unterbauten unter Hilfsbrücken

452341002026-10-192029-01-22

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.