OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Mietwäsche

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

22.07.2026 12:00

Vertragslaufzeit

4.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Wuppertal (42119) — DEA1A

Beschreibung

Das Studierendenwerk Wuppertal AöR benötigt für seine Beschäftigten Berufskleidung. Der vorliegende Auftrag beinhaltet die Vermietung, die Wäsche sowie die Instandhaltung dieser Berufskleidung. Der Auftrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit zweimal um jeweils 12 Monate verlängern. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

CPV-Codes

983100001811000098312000

Lose (1)

LOT-0001Mietwäsche

Der Auftraggeber will mit diesem Vergabeverfahren den zukünftigen Dienstleister für die Berufsbekleidungsversorgung im Wege der Mietwäsche mit Leistungsbeginn ab dem 1. Dezember 2026 ermitteln. Gegenstand des Auftrags ist die bedarfsgerechte Versorgung des Auftraggebers mit Mietwäsche (überwiegend Berufsbekleidung) nach näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses (siehe Anlage "Leistungsverzeichnis"). Hierzu gehören insbesondere die Reinigung, Instandhaltung sowie die Abholung und Anlieferung der Mietwäsche durch den Auftragnehmer. Der Auftrag hat eine Laufzeit von vier Jahren. Der Auftraggeber besitzt Verlängerungsoptionen. Er hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages zweimal durch eine einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung bedarf der Schriftform und muss dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit zugegangen sein.

9831000018110000983120004 Monate

Zuschlagskriterien

Siehe Ziff. 3 der Anlage "Wirtschaftlichkeitswertung".

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen — Münster

Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die § 160 GWB verwiesen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.