Elektroinstallation für Sanierung und Umbau Rathaus Blaustein
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Elektroinstallation für die Sanierung und den Umbau des Rathauses Blaustein, Marktplatz 2, 89134 Blaustein. Grundstücksgröße: 5.881 m² BGF: ca. 5.500 m² BRI: ca. 23.460 m³ NGF: ca. 4.870 m² FFB EG = ca. 493,09 müNN Gebäudehöhe ab Gelände: ca. 14,37 m 1 Untergeschoss Erdgeschoss 2 Obergeschosse
CPV-Codes
Lose (1)
Elektroinstallation für die Sanierung und den Umbau des Rathauses Blaustein, Marktplatz 2, 89134 Blaustein. Grundstücksgröße: 5.881 m² BGF: ca. 5.500 m² BRI: ca. 23.460 m³ NGF: ca. 4.870 m² FFB EG = ca. 493,09 müNN Gebäudehöhe ab Gelände: ca. 14,37 m 1 Untergeschoss Erdgeschoss 2 Obergeschosse
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.