OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 114/2026

Neubau Radweg Neue Bergstraße, Landsberg - Planungsleistungen Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk, TWP

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Geschätzter Auftragswert

510.700 €

Vertragslaufzeit

50.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Landsberg (86899) — DE21E

Ausgewählte Bewerber

3 – 5

Beschreibung

Planungsleistungen zum Neubau des Radwegs an der Neuen Bergstraße

CPV-Codes

71240000713220007132250071327000

Lose (1)

LOT-0001Neubau Radweg Neue Bergstraße, Landsberg - Planungsleistungen Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk, TWP
510.700 €

Der Auftragnehmer übernimmt die Planungsleistungen zur Umsetzung einer regelwerkskonformen Radverkehrsanlage entlang der Neuen Bergstraße in Landsberg am Lech. Die Beauftragung umfasst insbesondere: • Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 45 HOAI, • Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 41HOAI, • Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI • Die unter Abschnitt 3.3 der Leistungsbeschreibung aufgezählten Besonderen Leistungen, insbesondere die Mitwirkung bei Förderanträgen, • Fachtechnische Beratung des Auftraggebers zu bautechnischen, verkehrlichen und förderrechtlichen Fragestellungen.

7124000050 Monate

Zuschlagskriterien

Auftragsbezogenes Organisationkonzepte (siehe III.16.1 Zuschlagskriterien)

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Oberbayern — München

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

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