OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 114/2026

OEW Breitband GmbH - Vergabe Fiberplattform

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vertragslaufzeit

3.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Ehingen (Donau) (89584) — DE145

Ausgewählte Bewerber

3 – 5

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung und Implementierung einer zentralen, skalierbaren und zukunftssicheren IT-Plattform ("Fiberplattform") für den Auftraggeber. Die angebotene Komplettlösung soll die Kernprozesse Adressmaster, Planung, Bau, Dokumentation und Inventarisierung sowie ggf. Workflow-Tools bereitstellen und integrieren. Dies gilt insbesondere auch für alle förder- und abrechnungsrelevanten Prozesse. Diese sollen zukünftig automatisiert, ohne Medienbrüche und auf einer einheitlichen Datenbasis gesteuert werden. Wichtig darüber hinaus ist die durchgängige Unterstützung der Abrechnung über den gesamten Lebenszyklus der Ausbauprojekte hinweg und eine einheitliche, konsistente Datenbasis ("Single Source of Truth").

CPV-Codes

720000007221210072260000

Lose (1)

LOT-0001OEW Breitband GmbH - Vergabe Fiberplattform

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung und Implementierung einer zentralen, skalierbaren und zukunftssicheren IT-Plattform ("Fiberplattform") für den Auf-traggeber. Die angebotene Komplettlösung soll die Kernprozesse Adressmaster, Pla-nung, Bau, Dokumentation und Inventarisierung sowie ggf. Workflow-Tools bereitstellen und integrieren. Dies gilt insbesondere auch für alle förder- und abrechnungsrelevanten Prozesse. Diese sollen zukünftig automatisiert, ohne Medienbrüche und auf einer einheitlichen Datenbasis gesteuert werden. Wichtig darüber hinaus ist die durchgängige Unterstützung der Abrechnung über den gesamten Lebenszyklus der Ausbauprojekte hinweg und eine einheitliche, konsistente Datenbasis ("Single Source of Truth").

7200000072212100722600003 Monate

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

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