VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Erweiterung Feuerwehrstützpunkt Gemeinde Kaufungen

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

11.06.2026

Geschätzter Auftragswert

633.968 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Kaufungen (34260) — DE734

Beschreibung

Vergabe der Architektenleistungen für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrstützpunktes der Gemeinde Kaufungen

CPV-Codes

71240000

Lose (1)

LOT-0001Erweiterung Feuerwehrstützpunkt Gemeinde Kaufungen

Die Gemeinde Kaufungen im Landkreis Kassel besteht aus den Ortsteilen Oberkaufungen und Niederkaufungen, die sich 1970 zu einer Gemeinde zusammengeschlossen haben. Heute hat Kaufungen rund 13.000 Einwohner. 1995 wurden die Ortsteilfeuerwehren Nieder- und Oberkaufungen am neuen zentralen Feuerwehrgerätehaus in der Mitte Kaufungens zusammengelegt. Seit 2009 ist Kaufungen Stützpunktwache und somit auch für Aufgaben im überörtlichen Brandschutz zuständig. Die Feuerwehr liegt in der Theodor-Heuss-Straße 7. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 10.250 m². Nach jetzigem Stand entspricht der Feuerwehrstützpunkt Kaufungen mit ihren aktuellen Räumlichkeiten nicht mehr den gestiegenen Anforderungen an Einsatz- und Verwaltungsabläufe. Es fehlen insbesondere Stellplätze für Einsatzfahrzeuge und Abrollbehälter, Umkleidemöglichkeiten der Einsatzkräfte und der Jugendfeuerwehr in ausreichender Größe, Büroflächen für den Verwaltungsbetrieb und funktionale Lagerbereiche sowie ein zusätzliches Katastrophenschutzlager. Aus diesem Grund wurde 2024 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die zum Ziel hatte, Nutzflächen zu vergrößern und die aktuellen Standards einhalten zu können. Demnach werden die Gesamtkosten mit rund 15,6 Mio. € brutto angenommen, wobei 4 Bauabschnitte unterschieden werden, von denen zunächst der Bauabschnitt 1 umgesetzt werden soll. Die für die Umsetzung des 1. Bauabschnittes erforderlichen Architektenleistungen zur Objektplanung für Gebäude und Innenräume sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Der Budgetrahmen liegt für die ersten Maßnahmen, die bis 2031 durchgeführt werden sollen, bei rund 6,2 Mio. € brutto.

71240000

Zuschlagskriterien

Team und Qualifikation

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammern des Landes Hessen — Darmstadt

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.