OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Trennvorhänge, Ballfangnetze

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 10:30

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Kempten (Allgäu) (87437) — DE273

Ausführungsort

Kempten (87439) — DE273

Beschreibung

Trennvorhang Sporthalle, Breite 26,90 m x Höhe 7,40 m Ballfangnetzanlage Sporthalle, Breite 15,00 x Höhe 3,90 m Ballfangnetzanlage Sporthalle, Breite 27,00 x Höhe 4,20 m Ballfangnetzanlage Sporthalle, Breite14,00 x Höhe 5,00 m

CPV-Codes

454211414411581045212225

Lose (1)

LOT-0000Trennvorhänge, Ballfangnetze

Trennvorhang Sporthalle, Breite 26,90 m x Höhe 7,40 m Ballfangnetzanlage Sporthalle, Breite 15,00 x Höhe 3,90 m Ballfangnetzanlage Sporthalle, Breite 27,00 x Höhe 4,20 m Ballfangnetzanlage Sporthalle, Breite14,00 x Höhe 5,00 m

4542114144115810452122252026-11-162027-08-27

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern — München

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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