Generalplanungsleistungen für den Neubau der BGEA Bützow
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen zum Neubau der BGEA Bützow zu vergeben. Die Erbringung der Planungsleistung erfolgt losgelöst von der HOAI. Zum Leistungsumfang der Generalplanungsleistungen zählen u.a. folgende Leistungen: Projektsteuerung von Beginn bis zum Abschluss der Gewährleistungsphase; Grundlagenimplementierung und Vorplanung zur Erstellung der Aufgabenstellung; Basic und Detail Engineering, Ausführungsphase mit u.a. Bauoberleitung und Bauüberwachung; Leistungen im Rahmen der Gewährleistungsphase sowie optionale Planungsleitungen, wie bspw. Umweltverträglichkeitsstudie. Im Bereich der Biogasanlage (BGA) Bützow in Dorfstraße 1, 18246 Bützow wird durch den Betreiber Erste Biogas Bützow Betriebs GmbH & Co. KG die bestehende BGA Bützow ausgebaut und eine Biogasaufbereitungsanlage errichtet. Durch die neue Biogaseinspeiseanlage (BGEA) Bützow soll das erzeugte Bioerdgas in das Leitungsnetz der ONTRAS eingespeist werden. Die neue BGEA Bützow soll in räumlicher Umgebung der BGA Bützow errichtet werden. ONTRAS betreibt in unmittelbarer Nähe die Ferngasleitung (FGL) FGL 111, in welche das Bioerdgas eingespeist werden soll. Die Anschlussleitung der BGEA Bützow wird die FGL 111.XX mit den technischen Parametern DN 100 und DP 25. Die FGL 111 besitzt die technischen Parameter DN 800 und DP 25. Die Planung von Anschluss und Anschlussleitung ist im Leistungsumfang des Generalplaners enthalten. Die Planung zur BGEA Bützow hat im Wesentlichen bis Ende 3. Quartal 2027 zu erfolgen, sodass die Ausschreibung für den Bau als Generalunternehmerleistung Ende des 4. Quartals 2027 veröffentlicht werden kann. Sie ist voraussichtlich nach SektVO durchzuführen. Die Bauleistungen sollen Ende des 3. Quartals 2028 vergeben werden. Der Auftragnehmer hat zudem zu prüfen, welche Lieferleistungen (LLI) frühzeitig bestellt werden müssen, um den Baubeginn nicht zu verzögern. Der erforderliche Verdichter wird separat von ONTRAS ausgeschrieben und beigestellt. Die Errichtung der Anlage ist bis Mitte 3. Quartal 2029 geplant.
CPV-Codes
Lose (1)
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen zum Neubau der BGEA Bützow zu vergeben. Die Erbringung der Planungsleistung erfolgt losgelöst von der HOAI. Zum Leistungsumfang der Generalplanungsleistungen zählen u.a. folgende Leistungen: Projektsteuerung von Beginn bis zum Abschluss der Gewährleistungsphase; Grundlagenimplementierung und Vorplanung zur Erstellung der Aufgabenstellung; Basic und Detail Engineering, Ausführungsphase mit u.a. Bauoberleitung und Bauüberwachung; Leistungen im Rahmen der Gewährleistungsphase sowie optionale Planungsleitungen, wie bspw. Umweltverträglichkeitsstudie. Im Bereich der Biogasanlage (BGA) Bützow in Dorfstraße 1, 18246 Bützow wird durch den Betreiber Erste Biogas Bützow Betriebs GmbH & Co. KG die bestehende BGA Bützow ausgebaut und eine Biogasaufbereitungsanlage errichtet. Durch die neue Biogaseinspeiseanlage (BGEA) Bützow soll das erzeugte Bioerdgas in das Leitungsnetz der ONTRAS eingespeist werden. Die neue BGEA Bützow soll in räumlicher Umgebung der BGA Bützow errichtet werden. ONTRAS betreibt in unmittelbarer Nähe die Ferngasleitung (FGL) FGL 111, in welche das Bioerdgas eingespeist werden soll. Die Anschlussleitung der BGEA Bützow wird die FGL 111.XX mit den technischen Parametern DN 100 und DP 25. Die FGL 111 besitzt die technischen Parameter DN 800 und DP 25. Die Planung von Anschluss und Anschlussleitung ist im Leistungsumfang des Generalplaners enthalten. Die Planung zur BGEA Bützow hat im Wesentlichen bis Ende 3. Quartal 2027 zu erfolgen, sodass die Ausschreibung für den Bau als Generalunternehmerleistung Ende des 4. Quartals 2027 veröffentlicht werden kann. Sie ist voraussichtlich nach SektVO durchzuführen. Die Bauleistungen sollen Ende des 3. Quartals 2028 vergeben werden. Der Auftragnehmer hat zudem zu prüfen, welche Lieferleistungen (LLI) frühzeitig bestellt werden müssen, um den Baubeginn nicht zu verzögern. Der erforderliche Verdichter wird separat von ONTRAS ausgeschrieben und beigestellt. Die Errichtung der Anlage ist bis Mitte 3. Quartal 2029 geplant.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen — Leipzig
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.