P-660002 Lövenich 6xWE, Dorsfeld 10xWE; P301965 Horrem 2xGE + 8xWE
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
P660002 Lövenich 6xWE, Dorsfeld 10xWE; P301965 Horrem 2xGE + 8xWE
CPV-Codes
Lose (3)
Angebotsendsumme Los 1 Lövenich P-660002 netto:
Zuschlagskriterien
Angebotsendsumme Los 2 WE+GE Horrem, P-301965 netto:
Zuschlagskriterien
Angebotsendsumme Los 3 WE Dorsfeld; P-660002 netto:
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.