Bf Bln Zool. Garten - Brandschutztechnische Ertüchtigung (BA 5) - VE 510 Dachaufbau/Dachabdichtung
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Hauptmassen der Baumaßnahme: Bahnhof Berlin Zoologischer Garten BA 5 - Brandschutztechnische Ertüchtigung Fernbahn-Gleishalle (Dachfläche ca. 5.100 qm) während Sperrpause 06/2026 - 12/2026 - Dacharbeiten Fernbahn-Gleishalle (ca. 3.600 qm) einschl. Dämmung, Dachabdichtung, Dachentwässerung, Dachentlüftung und Klempnerarbeiten; Dacharbeiten Dachlaterne (1.200 qm) einschl. Dämmung, Dachabdichtung und Klempnerarbeiten; Korrosionsschutzarbeiten; Wärmeabzugsanlagen und Absturzsicherungen
CPV-Codes
Lose (1)
Hauptmassen der Baumaßnahme: Bahnhof Berlin Zoologischer Garten BA 5 - Brandschutztechnische Ertüchtigung Fernbahn-Gleishalle (Dachfläche ca. 5.100 qm) während Sperrpause 06/2026 - 12/2026 - Dacharbeiten Fernbahn-Gleishalle (ca. 3.600 qm) einschl. Dämmung, Dachabdichtung, Dachentwässerung, Dachentlüftung und Klempnerarbeiten; Dacharbeiten Dachlaterne (1.200 qm) einschl. Dämmung, Dachabdichtung und Klempnerarbeiten; Korrosionsschutzarbeiten; Wärmeabzugsanlagen und Absturzsicherungen
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.