OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Ernst-Bergeest-Weg 54 - Gala-Bau

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 10:00

Geschätzter Auftragswert

1,1 Mio. € – 5,8 Mio. €

Vertragslaufzeit

12.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Hamburg (20355) — DE600

Beschreibung

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulen im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Hochschul- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. --------------- Die Außenanlagen der Grundschule Marmstorf werden neugestaltet, um den Anforderungen an einen modernen, barrierefreien und bewegungsfördernden Schulhof gerecht zu werden. Ziel ist es, nach dem Neubau der Hamburger Klassenhäuser und der Sporthalle und Mensa, eine räumliche Neuordnung mit allen gewünschten Funktionen, wie Spiel- und Ruhebe-reichen, Sportanlagen und Verkehrsflächen, herzustellen. Die Erschließung der Stellplätze für PKW, sowie die Zufahrt für Feuerwehr und Lieferverkehr erfolgt im Nordosten vom Ernst-Bergeest-Weg aus. Fahrrad- und Rollerstellplätze werden als moderne, an unterschiedlichen Orten aufgestellte Anlagen eingeordnet Die Schulhöfe sind sowohl als Pausenfläche als auch als erweiterter Lernort konzipiert und weitestgehend durch eine barrierefreie Wegeführung erreichbar. Als Oberfläche werden Betonsteine und um die Versiegelung zu minimieren versickerungs- fähige Kammersteine genutzt. Um dem natürlichen Bewegungsdrang der Schüler gerecht zu werden, werden nicht nur neue Klettergerüste und Spiellandschaften installiert, sondern auch eine Laufstrecke und ein Verkehrsgarten integriert. Als Ausgleich zu den Aktivzonen werden Ruheorte geschaffen wie Sitzmauern und ein Lern- und ein Ruhebiotop. Das vorhandene Wäldchen wird aufgewertet, bestehende Baumbestände erhalten und durch Neupflanzung heimischer Gehölze ergänzt. Die Beleuchtung wird überarbeitet und ergänzt, damit die Freiflächen auch in der dunkleren Jahreszeit gut nutzbar sind. Die Regenentwässerung wird teilweise erneuert und im Bereich des Neubaus an eine bereits verbaute Rigole angeschlossen. --------------- Hier: Gala-Bau --------------- 240 m² Abbruch Asphaltflächen 1.500 m² Abbruch wassergebundenen Wegeflächen 4 Hofeinläufe, inkl. Verrohrung 8 Straßeneinläufe, inkl. Verrohrung 200 m² Abbruch Pflasterflächen 400 m² Zugangswege aus Betonpflaster, inkl. Einfassung 765 m² Zufahrtsstraßen aus Betonpflaster, inkl. Einfassung 1.965 m² Hofflächen erstellen aus verschiedenen Pflasterarten 175 m² Stellplatzflächen aus Rasenfugenpflaster, inkl. Einfassung 250 m² Laufbahn mit EPDM-Belag erstellen, inkl. Sprunggrube 800 m² Spielplatzfläche mit Sandfüllung, inkl. 270 m Robinienholzeinfassung 60 m Zaunanlagen, inkl. Toren Höhe 1.630 mm 67 m Sitzmauern aus Betonwerkstein 60 m Betonwinkelelemente, inkl. Absturzsicherung 70 m Betonstufen, inkl. Handlauf 15 Mastleuchten div. Spielgeräte, Bänke, Abfallbehälter 965 m² Pflanzung, inkl. 13 Bäume 850 m² Rasenfläche, teilweise als Rollrasen

CPV-Codes

45112700

Lose (1)

LOT-0001Ernst-Bergeest-Weg 54 - Gala-Bau
1,1 Mio. €

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulen im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Hochschul- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. --------------- Die Außenanlagen der Grundschule Marmstorf werden neugestaltet, um den Anforderungen an einen modernen, barrierefreien und bewegungsfördernden Schulhof gerecht zu werden. Ziel ist es, nach dem Neubau der Hamburger Klassenhäuser und der Sporthalle und Mensa, eine räumliche Neuordnung mit allen gewünschten Funktionen, wie Spiel- und Ruhebe-reichen, Sportanlagen und Verkehrsflächen, herzustellen. Die Erschließung der Stellplätze für PKW, sowie die Zufahrt für Feuerwehr und Lieferverkehr erfolgt im Nordosten vom Ernst-Bergeest-Weg aus. Fahrrad- und Rollerstellplätze werden als moderne, an unterschiedlichen Orten aufgestellte Anlagen eingeordnet Die Schulhöfe sind sowohl als Pausenfläche als auch als erweiterter Lernort konzipiert und weitestgehend durch eine barrierefreie Wegeführung erreichbar. Als Oberfläche werden Betonsteine und um die Versiegelung zu minimieren versickerungs- fähige Kammersteine genutzt. Um dem natürlichen Bewegungsdrang der Schüler gerecht zu werden, werden nicht nur neue Klettergerüste und Spiellandschaften installiert, sondern auch eine Laufstrecke und ein Verkehrsgarten integriert. Als Ausgleich zu den Aktivzonen werden Ruheorte geschaffen wie Sitzmauern und ein Lern- und ein Ruhebiotop. Das vorhandene Wäldchen wird aufgewertet, bestehende Baumbestände erhalten und durch Neupflanzung heimischer Gehölze ergänzt. Die Beleuchtung wird überarbeitet und ergänzt, damit die Freiflächen auch in der dunkleren Jahreszeit gut nutzbar sind. Die Regenentwässerung wird teilweise erneuert und im Bereich des Neubaus an eine bereits verbaute Rigole angeschlossen. --------------- Hier: Gala-Bau --------------- 240 m² Abbruch Asphaltflächen 1.500 m² Abbruch wassergebundenen Wegeflächen 4 Hofeinläufe, inkl. Verrohrung 8 Straßeneinläufe, inkl. Verrohrung 200 m² Abbruch Pflasterflächen 400 m² Zugangswege aus Betonpflaster, inkl. Einfassung 765 m² Zufahrtsstraßen aus Betonpflaster, inkl. Einfassung 1.965 m² Hofflächen erstellen aus verschiedenen Pflasterarten 175 m² Stellplatzflächen aus Rasenfugenpflaster, inkl. Einfassung 250 m² Laufbahn mit EPDM-Belag erstellen, inkl. Sprunggrube 800 m² Spielplatzfläche mit Sandfüllung, inkl. 270 m Robinienholzeinfassung 60 m Zaunanlagen, inkl. Toren Höhe 1.630 mm 67 m Sitzmauern aus Betonwerkstein 60 m Betonwinkelelemente, inkl. Absturzsicherung 70 m Betonstufen, inkl. Handlauf 15 Mastleuchten div. Spielgeräte, Bänke, Abfallbehälter 965 m² Pflanzung, inkl. 13 Bäume 850 m² Rasenfläche, teilweise als Rollrasen

4511270012 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen — Hamburg

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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