Offennotice.type.pin-cfc-standard · 10DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

26-24 Freianlagenplanung bzgl. Sanierung Stadtgarten und Umgestaltung von drei umgebenden Straßenräumen im Rahmen der Donauentwicklung Tuttlingen - Teilprojekt 7

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Tuttlingen (78532) — DE137

Ausgewählte Bewerber

3

Beschreibung

Die Donauentwicklung in Tuttlingen ist das größte Stadtentwicklungsprojekt seit dem Wiederaufbau der Innenstadt nach dem Stadtbrand von 1803 und der Gartenschau im Jahr 2003. Die Stadt Tuttlingen ist erneuter Ausrichter der Gartenschau im Jahr 2031. Die acht Teilprojekte der Donauentwicklung bilden vorrangig den baulichen Rahmen der Gartenschau - die so genannte Daueranlage. Das zu beplanende Teilprojekt 7 besteht aus drei Unterprojekten: 7a – Neubau des Sängersteges; 7b – Sanierung und Weiterentwicklung des Stadtgartens; 7c – Umgestaltung von drei angrenzenden Straßenräumen. Die im voraussichtlichen VgV-Verfahren angefragten Planungsleistungen beziehen sich ausschließlich auf die Teilprojekte 7b und 7c. Beim Stadtgarten handelt es sich um eine in Teilen denkmalgeschützte Gartenanlage aus dem Ende des 19. Jahrhunderts. Seit seiner Entstehung vor ca. 130 Jahren sind bis auf laufende Unterhaltungsmaßnahmen keine Sanierungen vorgenommen worden. Die Grundstrukturen, wie das Wegenetz und der alte Baumbestand entsprechen noch weitgehend der Ursprungsplanung von 1897. Die zwei historischen, jedoch nicht mehr denkmalgeschützten Brunnen, sowie das zentrale Denkmal wurden mehrfach verändert. Für die Brunnen liegt eine Vorentwurfsplanung vor, die in die weitere Planung zu integrieren und fortzuführen ist. Teile des Stadtgartens sind so abgewirtschaftet, dass nur noch ein Neubau in Frage kommt. Die umgebenden Straßenräume isolieren den Stadtgarten sowohl vom städtebaulichen Umfeld, als auch der nördlich angrenzenden Donau und dem gegenüber liegenden Donaupark (Gartenschaugelände 2003). Im Zuge der Neuplanung sollen Sie zu „grünen urbanen Stadträumen" umgestaltet werden. Deshalb liegt auch hier honorarmäßig und gestalterisch der Schwerpunkt in der Freiraumplanung. Fachliche Expertise im Straßenbau ist für deren Umgestaltung jedoch unerlässlich. Für diese zwei Teilprojekte 7b und 7c wurden im Zuge einer Mehrfachbeauftragung von zwei Landschaftsarchitekturbüros erste Planungsideen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie entwickelt. Diese Planungen entsprechen weitgehend, aber noch nicht final der Leistungsphase 2 – Vorentwurf. Beide Planungen beinhalten wesentliche Ideen die für eine Vertiefung in der nun zu erbringenden Fortsetzungsplanung verpflichtend zu Grunde gelegt werden. Es gibt aber auch Bereiche, wo im Zuge der weiteren Planung noch ergänzende und alternative Ideen entwickelt werden sollen. Eine Beschreibung der vorgegebenen und noch flexiblen Rahmenbedingungen erfolgt in der ausführlicheren Projektbeschreibung zum Interessenbestätigungsverfahren.

CPV-Codes

712220007120000071240000713000009252200071322000

Lose (1)

LOT-000026-24 Freianlagenplanung bzgl. Sanierung Stadtgarten Tuttlingen und Umgestaltung von drei umgebenden Straßenräumen im Rahmen des Projektes Donauentwicklung Tuttlingen - Teilprojekt 7

Für große Teile dieses Teilprojektes sind somit Planungsleistungen ab Leistungsphase 3 (Entwurf Freianlagen) bis Leistungsphase 8 zu erbringen, und anteilig noch Nacharbeiten der Leistungsphase 2. Das Teilprojekt 7a – Neubau Sängersteg – befindet sich bereits in der Entwurfsphase und ist im südlichen Brückenumfeld der Weimarstraße und des Stadtgartens auf die vorliegenden Machbarkeitsstudien abgestimmt. Der Auftrag für die Teilprojekte 7b und 7c beinhaltet freiberufliche Tätigkeiten im Bereich der Leistungen Freianlagen nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11 und umfasst die Leistungsphasen (Lph) 3 bis 8. Inwieweit die anbietenden Büros noch ergänzende Teilleistungen für die Lph 1 + 2 HOAI der vorliegenden Planungen anbieten möchten, liegt in deren Ermessen. Beauftragt werden im Rahmen eines Stufenvertrages zunächst die Grundleistungen der Lph 3 und 4 gemäß HOAI. Nach Abschluss der Lph 4 und erteilter Genehmigung, erfolgt in Abhängigkeit der Bereitstellung der finanziellen Mittel für den Bau die weitere Beauftragung der Lph 5 bis 8. Ein Anspruch auf die Folgebeauftragung besteht nicht.

712220007120000071240000713220002026-12-042030-12-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe

Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.