OffenAusschreibung · 16Bauauftrag🇪🇺 EU-FörderungAMP / GPATED 114/2026

HWSM Schwarze Pockau in Pockau - Los 8.2 & Straßenbau

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

20.07.2026 13:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Pockau-Lengefeld (09514) — DED42

Beschreibung

HWSM Schwarze Pockau in Pockau - Los 8.2 & Straßenbau

CPV-Codes

45240000

Lose (1)

LOT-0001HWSM Schwarze Pockau in Pockau - Los 8.2 & Straßenbau Erstellung von HWS - Wänden, Großbohrpfahlarbeiten, Mauerwerkserhöhung

Bauliche Anlage abbrechen, Schwergewichtsmauer (320,000 m³); Ufer- und Böschungssicherung aus Bruchsteinen ausbauen (220,000m³); Transport, Entsorgung EBV RC-1 (gemischter Bauschutt) (128,000 + 95,000 to); Transport, Entsorgung EBV RC-2 (gemischter Bauschutt) (307,200 + 228,000 m³); Transport, Entsorgung EBV RC-3 (gemischter Bauschutt) (76,800 + 57,000 to); Transport, Verwertung/Entsorgung EBV BM-F1 und BG-F1 (530,000 + 551,100 m³); Transport, Verwertung/Entsorgung EBV BM-F2 und BG-F2 (320,000 + 330,660m³); Bau- und Abbruchabfälle, gemischte Bau- und Abbruchabfälle (128,000 m³); Bodenaushub Baugrube Homogenbereich Erd-2, Erd-3, Erd-4 (560,00 m³); Abfall nicht gefährlich A VV170504 schadstoffbelastet Z2 LKW AN transp. Entsorgen (1.850,000 to); Transport, Entsorgung nicht gefährlicher Abfall, DK I (2.100,000 to); Einseitiger Baugrubenverbau bis 2,00 m unter GOK (200,000 m²); Werkstattplanung geprüft Pfahlgründung von Großbohrpfählen; Bohrschablone herstellen und zurückbauen; Ortbeton-Großbohrpfahl unbewehrt herstellen, DU 60 cm, Länge 3,00 m Lotrecht (300,000 + 126,000 + 33,000 m); Ortbeton-Großbohrpfahl bewehrt herstellen DU 60 cm, Länge 7,60 m u. 7,00 m Lotrecht (740,000 + 300,000 + 84,000m); Bewehrung Bohrpfähle (42 + 17 + 5 to); Abziehen Bohrpfahlwandkopf (100,000 + 12,000m); Bohrpfahlwand Herstellung erschwert (552,000 m); Verpressanker einbauen, schräg (485,000 + 200,00 + 60,000m); Durchführung Probebelastung Verpressanker (50 + 21 + 6 Stk); Kopfbalken u. Vorsatzschale bewehrt Bereich Großbohrpfähle Beton C35/45,XC4,XD3,XF3,XA2, bewehrt (145,000 m³); Brüstung HWS-Wand herstellen Beton C35/45,XC4,XD3,XF3,XA2, bewehrt (70,000 m³); Schalung für HWS-Wand und Vorsatzschale herstellen (575,000 + 240,000 m²); Betonstahl B500B Kopfbalken u. Vorsatzschale, Schaft Brüstung HWS-Wand (40+17 to); Zulage f. Matrizenschalung der Sichtbetonfläche wasserseitig (405,000 m²); Verankerungstaschen verfüllen und reprofilieren (346,000 Stk); Anschlussbewehrung einkleben und herstellen (346,000 Stk); Füllstabgeländer Gel 4, Gel10 nach Werkstattplanung (78,000 m); Bordstein aus Beton setzen TB 80 x 250 (101,000 m); Pflasterrinne Granitpflastersteine, 30 cm (101,000 m); Bauliche Anlage abbrechen, Schwergewichtsmauer (95,000 m³); Ufer- und Böschungssicherung aus Bruchsteinen ausbauen (77,000 m³); Winkelstützwand herstellen Beton C35/45 XC4, XD3, XF3, XA2, bewehrt (40,000 m³); Scha-lung für Winkelstützwand herstellen (105,000 m²); bauliches Leitelement aufstellen, abbauen (300,000 m); Reinigen von öffentl. Straßenflächen (250,000 Stk); Schicht ohne Bindemittel aufnehmen SfM *Dicke n.Unterl.AG Fahrbahn*nat. Gesteinsk. Bstoff. Verw. AN*Abrechng. Abtrag (1.150,000 m³); Kunststoffrohrleitung herstellen Rohr DN 300 (124,000 m); Asphalttragsch. aus AC 32 TS herstellen (1.900,000 m²); Asphalt-bindersch.a. AC 16 B S herstellen (1.900,000 m²); Asphaltdecksch. aus AC 11 D S herstel-len (1.900,000 m²); Pflasterdecke aus Betonsteinen herstellen (650,000 m²); Stahlgitterzaun herstellen (150,000 m).

452400002026-09-212028-09-15

Zuschlagskriterien

100% Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienstelle Leipzig — Leipzig

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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