Grundschule Nenndorf, Um- und Anbau - Elektroinstallationsarbeiten
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Die Grundschule in 21224 Nenndorf (Rosengarten), Querweg 3 soll saniert, modernisiert und erweitert werden. Hierzu werden unter anderem in einem 1. Bauabschnitt die bestehenden Gebäudeteile von 1974 und 1980 während des Schuljahres 2026/2027 saniert. Es sollen folgende Arbeiten ausgeführt werden: -Installation Leerrohranlage mit Zugschächten im Schulhofbereich -Installation neuer Außenleuchten und Ladepunkte für E-Autos -Sanierung und Erweiterung der Zähleranlage in Bauabschnitt 1 -Sanierung und Erweiterung der Allgemeinbeleuchtung in Bauabschnitt 1 -Sanierung und Erweiterung der Sicherheitsbeleuchtung in Bauabschnitt 1 -Sanierung und Erweiterung der Unterverteilungen in Bauabschnitt 1 -Sonstige notwendige Sanierung und Erweiterung der Elektroinstallation in Bauabschnitt 1
CPV-Codes
Lose (1)
Ca. 500m Leerrohre im Erdreich 4 St Kabelschächte im Erdreich 9 St Ladesäulenfundamente 1St Zählersäule im Außenbereich mit Wandler und NSHV-Verteilung 2 St Unterverteilungen Ca. 3000m Kabel und Leitungen unterschiedlicher Querschnitte Diverse Verlegesystem 3 St Ladesäulen Ca. 200 St Innenleuchten Ca. 30 St Sicherheitsleuchten Ca. 20 St Außenleuchten (Wand-, Poller-, und Mastleuchten) Ca. 40 Kernbohrungen in diversen Durchmessern
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.