Beschaffung von Fahrgestellaufbauten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Beschaffung von Fahrgestellaufbauten
CPV-Codes
Lose (4)
Der Auftraggeber, die Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH, übernimmt als Gebietskörperschaft in der Region zwischen der Nordseeküste und den Landkreisen Cloppenburg und Vechta die Entsorgung von verendeten Tieren und genussuntauglichen Schlachtnebenprodukten als öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe ebenso wie das Vorhalten eines Seuchenkontingents, damit im Falle eines Falles die menschliche wie die Tiergesundheit und der Umweltschutz aufrechterhalten werden. Liefergegenstand ist ein 3 Achs Lkw, Mercedes Benz Actros, mit fest montiertem Frontladekran hinter dem Fahrerhaus, ausgestattet mit einem Bedienstand auf der Fahrerseite sowie einer Hinterkippmulde in Edelstahlausführung. Die Mulde verfügt über eine flüssigkeitsdichte Heckklappe einschließlich Heckklappendichtungsprofil Form 9, MD9524 (bei uns erwerblich), sowie ein hydraulisch betätigtes Trennschott.
Zuschlagskriterien
Der Auftraggeber, die Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH, übernimmt als Gebietskörperschaft in der Region zwischen der Nordseeküste und den Landkreisen Cloppenburg und Vechta die Entsorgung von verendeten Tieren und genussuntauglichen Schlachtnebenprodukten als öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe ebenso wie das Vorhalten eines Seuchenkontingents, damit im Falle eines Falles die menschliche wie die Tiergesundheit und der Umweltschutz aufrechterhalten werden. Liefergegenstand ist ein 2 Achs Lkw, Volvo FM, mit fest montiertem Frontladekran hinter dem Fahrerhaus, ausgestattet mit einem Bedienstand auf der Fahrerseite sowie einer Hinterkippmulde in Edelstahlausführung. Die Mulde verfügt über eine flüssigkeitsdichte Heckklappe einschließlich Heckklappendichtungsprofil Form 9, MD9524 (bei uns erwerblich), sowie hydraulisch betätigte Trennschott.
Zuschlagskriterien
Der Auftraggeber, die Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH, übernimmt als Gebietskörperschaft in der Region zwischen der Nordseeküste und den Landkreisen Cloppenburg und Vechta die Entsorgung von verendeten Tieren und genussuntauglichen Schlachtnebenprodukten als öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe ebenso wie das Vorhalten eines Seuchenkontingents, damit im Falle eines Falles die menschliche wie die Tiergesundheit und der Umweltschutz aufrechterhalten werden. Liefergegenstand ist ein 3 Achs LKW, Mercedes Benz Actros, mit fest montiertem Frontladekran hinter dem Fahrerhaus, ausgestattet mit einem Bedienstand auf der Fahrerseite sowie einem Abrollkipper.
Zuschlagskriterien
Der Auftraggeber, die Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH, übernimmt als Gebietskörperschaft in der Region zwischen der Nordseeküste und den Landkreisen Cloppenburg und Vechta die Entsorgung von verendeten Tieren und genussuntauglichen Schlachtnebenprodukten als öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe ebenso wie das Vorhalten eines Seuchenkontingents, damit im Falle eines Falles die menschliche wie die Tiergesundheit und der Umweltschutz aufrechterhalten werden. Liefergegenstand ist ein 3 Achs LKW, Mercedes Benz Actros, mit fest montiertem Frontladekran hinter dem Fahrerhaus, ausgestattet mit einem Bedienstand auf der Fahrerseite sowie einem Abrollkipper.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung — Lüneburg
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.