OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Grunderwerbsmanagement - Los 1: NB re. Deich HWS OL Hausneindorf, Los 2: NB HWS OL Silstedt, Los 3: AB HWS OL Nienhagen, Los 4: NB li. Deich HWS OL Wedderstedt, Los 5: AB HWS OL Veltensmühle, Los 6: NB HWS OL Alexisbad

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

6

Sitz des Auftraggebers

Magdeburg (39104) — DEE03

Ausführungsort

Hausneindorf (06458) — DEE09

Beschreibung

Die Projekte dienen der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen

CPV-Codes

791110007913000071319000

Lose (6)

LOT-0001Grunderwerbsmanagement NB re. Deich HWS OL Hausneindorf

Das Projekt dient der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen.

7911100079130000713190002026-09-282026-12-31
LOT-0002Grunderwerbsmanagement NB HWS OL Silstedt

Das Projekt dient der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen.

7911100079130000713190002026-09-282026-12-31
LOT-0003Grunderwerbsmanagement AB HWS OL Nienhagen

Das Projekt dient der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen.

7911100079130000713190002026-09-282026-12-31
LOT-0004Grunderwerbsmanagement NB li. Deich HWS OL Wedderstedt

Das Projekt dient der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen.

7911100079130000713190002026-09-282026-12-31
LOT-0005Grunderwerbsmanagement AB HWS OL Veltensmühle

Das Projekt dient der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen.

7911100079130000713190002026-09-282026-12-31
LOT-0006Grunderwerbsmanagement NB HWS OL Alexisbad

Das Projekt dient der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen.

7911100079130000713190002026-09-282026-12-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt — Halle (Saale)

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“

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