Grunderwerbsmanagement - Los 1: NB re. Deich HWS OL Hausneindorf, Los 2: NB HWS OL Silstedt, Los 3: AB HWS OL Nienhagen, Los 4: NB li. Deich HWS OL Wedderstedt, Los 5: AB HWS OL Veltensmühle, Los 6: NB HWS OL Alexisbad
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Die Projekte dienen der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen
CPV-Codes
Lose (6)
Das Projekt dient der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen.
Das Projekt dient der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen.
Das Projekt dient der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen.
Das Projekt dient der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen.
Das Projekt dient der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen.
Das Projekt dient der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt — Halle (Saale)
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“