OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Vergabeverfahren zur Anmietung von zwei Digitaldruckmaschinen

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

07.07.2026 10:00

Vertragslaufzeit

5.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Sitz des Auftraggebers

Heidelberg (69117) — DE125

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Anmietung von zwei Digitaldruckmaschinen (2 Lose) für eine Dauer von 60 Monaten einschließlich: - Anlieferung, Installation, Inbetriebnahme - Einweisung & Schulung des Betriebspersonals - Wartung und Support inkl. Ersatz- und Verschleißteile - Begleitung eines innerbetrieblichen Umzugs in der Vertragslaufzeit - Abbau und Abtransport der Maschinen nach Ende der Vertragslaufzeit

CPV-Codes

7200000042991200301200003012110030232110

Lose (2)

LOT-0001Los 1 - Digitaldruckmaschine für s/w-Druck

Ausgeschrieben wird die Anmietung von zwei Digitaldruckmaschinen (2 Lose) für eine Dauer von 60 Monaten einschließlich: - Anlieferung, Installation, Inbetriebnahme - Einweisung & Schulung des Betriebspersonals - Wartung und Support inkl. Ersatz- und Verschleißteile - Begleitung eines innerbetrieblichen Umzugs in der Vertragslaufzeit - Abbau und Abtransport der Maschinen nach Ende der Vertragslaufzeit

72000000429912003012000030121100302321105 Monate
LOT-0002Los 2 - Digitaldruckmaschine für Farbdruck

Ausgeschrieben wird die Anmietung von zwei Digitaldruckmaschinen (2 Lose) für eine Dauer von 60 Monaten einschließlich: - Anlieferung, Installation, Inbetriebnahme - Einweisung & Schulung des Betriebspersonals - Wartung und Support inkl. Ersatz- und Verschleißteile - Begleitung eines innerbetrieblichen Umzugs in der Vertragslaufzeit - Abbau und Abtransport der Maschinen nach Ende der Vertragslaufzeit

72000000429912003012000030121100302321105 Monate

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe

Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfristen nach § 160 GWB hingewiesen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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