OffenAusschreibung · 17BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Erneuerung Weiche 235 Hessenschanze - Tief- und Gleisbau

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

17.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Kassel (34117) — DE731

Beschreibung

Tief- und Gleisbauarbeiten

CPV-Codes

45234116

Lose (1)

LOT-0000Erneuerung Weiche 235 Hessenschanze - Tief- und Gleisbau

Hessenschanze Weiche 235 (ca. Massen): 55 m² Ausbau Pflaster 60 m² Ausbau wassergebundene Decke 45 m² Einbau wassergebunden Decke 100 m² Ausbau Asphalt 170 m² Einbau Asphalt 75 m³ Aufnehmen Straßenaufbruchmaterial 35 m³ Einbau Schottertragschicht 25 m³ Bit. Tragschicht als Gleisauflage 1 St Einbau Schienenentwässerungskaten 1 St Fundamente für LSA herstellen 1 St Einbau Kabelschacht 100 m Kabelleerrohre verlegen 24 m Rillengleis herstellen 1 St Rillenweiche herstellen Nachstopfarbeiten im Sommer 2027

452341162026-09-282026-10-23

Zuschlagskriterien

-

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt — Darmstadt

Die KVG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können §§ 160 ff. GWB entnommen werden.

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