VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Trockenauarbeiten I 3. BA Sanierung und Erweiterung der Musikschule Tübingen

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

09.06.2026

Geschätzter Auftragswert

39.787 € – 63.979 €

Vertragslaufzeit

0.8 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

9 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Tübingen (72015) — DE142

Beschreibung

Trockenbauarbeiten

CPV-Codes

45324000

Lose (1)

LOT-0001Trockenauarbeiten I 3. BA Sanierung und Erweiterung der Musikschule Tübingen

Vorsatzschale freistehend ca. 160 m2 / Metallständerwände ca. 50 m2 / Akkustikdeckensegeln mit Randfries glatt und Aufkantung ca. 115 m2 / abgehängte Gipskartondecken, glatt, ca. 60 m2 / Innendämmung auf Schienen mit vollflächig verklebter Dampfsperre, ca. 30 m2 / Brandschutzbekleidungen von Holzbauwinkel und Nagelblechen, kleinflächig und streifenförmig ca. 10 m2

453240000.8 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Baden-Württemberg — Karlsruhe

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

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