OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 114/2026

Lieferung einer Drehleiter DLAK 23/12 für die Stützpunktfeuerwehr Berlstedt

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

13.07.2026 11:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Apolda (99510) — DEG0G

Ausführungsort

Berlstedt — DEG0G

Beschreibung

Es handelt sich um die Beschaffung einer Drehleiter DLAK 23/12 für die Stützpunktfeuerwehr Berlstedt. Die Leistungsbeschreibung teilt sich in Fahrgestell (LV-C), Aufbau (LV-D) und feuerwehrtechnische Beladung (LV-E).

CPV-Codes

34144210

Lose (1)

LOT-0000Lieferung einer Drehleiter DLAK 23/12 für die Stützpunktfeuerwehr Berlstedt

Es handelt sich um die Beschaffung einer Drehleiter DLAK 23/12 für die Stützpunktfeuerwehr Berlstedt. Die Leistungsbeschreibung teilt sich in Fahrgestell (LV-C), Aufbau (LV-D) und feuerwehrtechnische Beladung (LV-

34144210

Zuschlagskriterien

Garantie und Service

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Thüringer Landesverwaltungsamt — Weimar

Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf der Absendung der Information erteilt. Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers