OffenAusschreibung · 16Bauauftrag🇪🇺 EU-FörderungAMP / GPATED 114/2026

Metallbau Alu-Fenster und Außentüren

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

19.06.2026 11:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Leipzig (04329) — DED51

Beschreibung

Metallbau Alu-Fenster und Außentüren

CPV-Codes

4526267045421100

Lose (1)

LOT-0001Metallbau Alu-Fenster und Außentüren

Bezeichnung des Auftrages: Metallbau Alu-Fenster und Außentüren, Kurze Beschreibung der Leistung: 252 Stck. Alufenster, z. T. mehrteilig gekoppelt, mit Ober- und Unterlicht, versch. Größen; 14 Stck. Fenstertüren in Fensterelementen integriert; 258 Stck. Glasbrüstungen als Absturzsicherung ca. 0,33 x 1,00 m; 8 Stck. Außentüren 2flg., versch. Größen; 2 Stck. Schiebetüranlagen ca. 4,20 x 2,80 m; 2 Stck. Pfosten-Riegel-Fassaden 4,30 x 4,30 m mit Ziergitter Stahl; Vorsatz- Raffstorefertigelemente Alulamellen außen, elektr. betrieben, für alle Fensterelemente; 5 Stck. Notraffung Vorsatz- Raffstorefertigelement Alulamellen außen, elektr. betrieben; 555 m Außenfensterbänke Aluminium Abw. 350 mm; 225 m Innenfensterbänke Holzwerkstoff

45262670454211002026-07-272027-03-02

Zuschlagskriterien

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen — Leipzig

Der Auftraggeber weist auf folgende Fristen hin (§160, Abs.3 GWB) Ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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