VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Leistungen des Brandschutzes gem. AHO Heft Nr. 17 für die Feuerwehrtechnische Zentrale in Ronnenberg

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

15.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

14 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Hannover (30169) — DE929

Ausführungsort

Ronnenberg (30952) — DE929

Beschreibung

Leistungen des Brandschutzes gem. AHO Heft Nr. 17 für den Neubau und die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ronnenberg

CPV-Codes

71240000

Lose (1)

LOT-0000Leistungen des Brandschutzes gem. AHO Heft Nr. 17 für die Feuerwehrtechnische Zentrale in Ronnenberg

Im Rahmen eines Beschlusses der Regionsversammlung, soll ein Neubau und Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ronnenberg erfolgen. Das Gebäude entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen zur Erfüllung der originären Aufgaben einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ). Die Fertigstellung des Vorhabens ist für das 2.Q 2030 geplant. Das Gesamtbudget liegt bei ca. 47 Mio. € brutto (davon KG 300 ca. 15,3 Mio. brutto und KG 400 ca. 7 Mio. brutto). Die Planungsleistungen der Objekt- und Tragwerksplanung, sowie die Technische Ausrüstung sind bereits beauftragt worden. Weitere Planungsleistungen werden in gesonderten Verfahren ausgeschrieben.

712400002026-07-012030-06-30

Zuschlagskriterien

Referenzen für den Leistungsbereich Brandschutz gem. AHO Heft Nr. 17, die maßgeblich durch den vorgesehenen Projektleiter in projektleitender Funktion bearbeitet wurden.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg

Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).

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