VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragAMP / GPATED 114/2026

Beschaffung von Jetbrains Software - Lösung für die Software Entwicklung

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

11.05.2026

Geschätzter Auftragswert

478.784 €

Vertragslaufzeit

60.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

5 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10178) — DE300

Beschreibung

Die Digitalisierung wird das Gesundheitswesen künftig weiter und nachhaltig verändern. Die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung medizinischer Daten beflügelt die Forschung, revolutioniert Therapien und sorgt dafür, dass wir immer gesünder, länger und besser leben. Diesen Prozess in Deutschland entschlossen voranzutreiben und konstruktiv mitzugestalten, ist Ziel, Aufgabe und Mission der gematik. Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Mit der Defini-tion und Durchsetzung verbindlicher Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI gewährleistet die gematik, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist und bleibt. Für die Entwicklung ihrer Produkte für die Telematikinfrastruktur (TI) nutzt die gematik eine Software-Entwicklungsplattform, die von der Spezifikation über Referenzimplementierungen und Service- und Testprodukte bis hin zu produktiven Komponenten bzw. Diensten im deutschen Gesundheitswesen wie der E-Rezept App oder den DEMIS-Diensten reicht. Diese Software-Entwicklungsplattform besteht aus mehreren Diensten und Komponenten. Ein wesentlicher Bestandsteil dieser Plattform ist die Software Lösung Jetbrains des gleichnamigen Herstellers. Das Produkt wurde als Werkzeug für die Softwareentwicklung seit 2016 stufenweise in der gematik eingeführt und ist eine moderne und marktübliche Plattform zur Entwicklung und Bearbeitung von Quellcodes. Diese stabile Entwicklungsumgebung dient zur die Weiterentwicklung der gematik-Produkte in Zusammenarbeit mit Herstellern, Anbietern und weiteren Teilnehmern im digitalen Gesundheitswesen. Diese Software Lizenz "All Products pack" enthält den Zugriff auf alle JetBrains-Desktop-Tools bestehenden aus mehreren Einzelkomponenten. Das Produkt ist inzwischen eng in die Werkzeugkette der gematik-Softwareentwicklung integriert bzw. mit anderen Diensten verzahnt.

CPV-Codes

4800000048983000

Lose (1)

LOT-0001Beschaffung von Jetbrains Software - Lösung für die Software Entwicklung

Mit dieser Ausschreibung beabsichtigt die gematik die Verlängerung der genannten Software Lösung für eine Laufzeit von drei Jahren zu beschaffen mit einer Mindestmenge an 140 Nutzer Lizenzen mit der Möglichkeit von flexiblen Lizenz Erweiterungen während der angegebenen Vertragslaufzeit. Nach dem Ablauf der initialen Vertragslaufzeit von drei (3) Jahren soll weiterhin eine Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr für zwei weitere Jahre angeboten werden. Die aktuelle Laufzeit der Lizenzen endet am 18.05.2026, die Verlängerung der Jetbrains Lizenzen muss nahtlos zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

480000004898300060 Monate

Zuschlagskriterien

Gesamtpreis für alle Preispositionen

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes — Bonn

Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.

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