VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

0232.00_Erweiterung der Georgensschule in Ludwigshafen

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

08.06.2026

Geschätzter Auftragswert

217.711 € – 236.959 €

Vertragslaufzeit

48.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

5 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Ludwigshafen (67012) — DEB34

Beschreibung

Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß HOAI § 49 ff, Leistungsphasen 1-6 für die Erweiterung der Georgens-Schule mit 2 Sporthalleneinheiten für die Karl-Kreuter-Schule in Ludwigshafen

CPV-Codes

71000000

Lose (1)

LOT-00010232.00_Erweiterung der Georgensschule in Ludwigshafen

Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Die Förderschule Georgens-Schule besteht aus einem 1-geschossigen sowie einem 3-geschossigen Gebäude mit einer BGF von ca. 5050 m². Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 1350 m² zzgl. Abstell- und Sanitärräumen. Es handelt sich dabei um Unterrichtsräume, Lehrküchen, Lehrerzimmer, Erweiterung Speiseraum, Erweiterung Wärme- und Spülküche. Verkehrsflächen und Technikflächen sind konzeptabhängig. Die Grundschule Karl-Kreuter-Schule besteht aus mehreren 1-3 geschossigen Gebäudeteilen mit einer BGF von ca. 4650 m². Es besteht ein Bedarf an einer Turn- /Gymnastikhalle (2 Übungseinheiten) inkl. Nebenräume und Technik mit einer NUF von ca. 1400 m² und einer BGF von ca. 1500 m². Der zusätzliche Bedarf der Georgens-Schule und die Sporthalleneinheiten für die Karl-Kreuter-Schule sind dauerhaft durch einen gemeinsamen Neubau zu decken. Im Bestand wird gegebenenfalls ein Umbau aufgrund von Umnutzungen (als Folge von funktionalen Änderungen) von ca. 250 m² erforderlich. Die Erweiterungsplanung soll zukünftige Erweiterungen optional ermöglichen (z.B. weiteres Geschoss auf Neubau). Alle Maßnahmen sind im laufenden Schulbetrieb durchzuführen. Die Sporthalleneinheiten im Neubau sollen einen separaten Eingang für die Schüler der Karl-Kreuter-Schule, bzw. für die Vereine erhalten. Der Neubau soll über eine Brücke/ einen Steg im 1.OG mit dem vorhandenen Bau der Georgens-Schule aus dem Jahr 2012 verbunden werden. Über diesen Steg sollen die beiden Schulbauten der Förderschule möglichst zu einer Funktionseinheit Schule zusammenwachsen können. Unter dem Steg laufen ein Fußgängerweg und eine Öl- und eine Gaspipeline, die im Notfall erreichbar/ reparabel sein müssen. Die Pläne entstammen einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2023 mit einer Erweiterung auf 38 Klassen. Diese Erweiterung ist allerdings zu groß. Das neue Raumprogramm für eine Erweiterung auf 30 Klassen liegt bei. Der Bestand im Altbau deckt davon 20 Klassen ab. Die gezeigte Planung soll nur einen ungefähren Eindruck vermitteln, wo der Neubau stehen soll, wie er mit dem Bestand verbunden wird und dass die Sporthalle ins Gebäude integriert wird. Grundlagen der Honorierung: HOAI § 49, LPH 1 - 6 Honorarzone III gemäß § 50 Absatz 1 zzgl. Nebenkosten Stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen: LPH 1-3 HOAI LPH 4 HOAI LPH 5-6 HOAI Zunächst einmal die LPH 1 - 3. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Mögliche Umbauten im Bestand werden nach Stundenaufwand abgerechnet. Derzeit wird bei der Honorierung von 20 Stunden ausgegangen. Grobkostenschätzung: Stand: 10.2025 Kostengruppe 300: 8.567.325 EUR netto Kostengruppe 400: 5.126.050 EUR netto

7100000048 Monate

Zuschlagskriterien

Team, das im Fall der Beauftragung zur Realisierung der Bauaufgabe eingesetzt wird. Persönlichkeit der Projektleitung und deren fachliche Kompetenz. Persönlichkeit der stellvertretenden Projektleitung und deren fachliche Kompetenz. Auftreten im Verhandlungsverfahren / Umgang mit Rückfragen

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland-Pfalz — Mainz

Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.