Betrieb einer Spielstube in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende am Standort Trier
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, den Betrieb der Spielstube in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier zu vergeben. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer, der die in der Leistungsbeschreibung konkretisierten Betreuungsleistungen qualitätsgesichert, kinderschutzorientiert und betriebsschonend erbringt. Die Spielstube soll als kinderfreundlicher Ort ausgestaltet werden, an dem Kinder und Jugendliche spielen, lernen, an organisierten Aktivitäten teilnehmen, Kontakte knüpfen und sich in einem geschützten Rahmen ausdrücken können. Dabei stehen insbesondere die Wiederherstellung von Normalität, die Förderung sozialer, sprachlicher, motorischer und psychosozialer Entwicklung sowie ein sensibler und interkulturell akzeptierender Umgang mit den Kindern im Vordergrund. Die Zielgruppe setzt sich aus bis zu 42 Nationen zusammen. Die Betreuung soll geprägt sein von einem sensiblen und empathischen Miteinander, in dem jedes Kind in seiner individuellen Situation abgeholt und gefördert wird. Aus diesem Grund ist interkulturelle Akzeptanz hierbei von besonderer Bedeutung. Ebenfalls spielt die Heranführung an die deutsche Sprache eine besondere Rolle.
CPV-Codes
Lose (1)
Die zu beschaffende Dienstleistung umfasst den Betrieb einer Spielstube für ca. 70 Kinder und Jugendliche im Alter von 2,5 bis 14 Jahren in altersgemischten Gruppen. In der Aufnahmeeinrichtung sind Familien mit schulpflichtigen Kindern im Regelfall für bis zu 3 Monate untergebracht, Familien mit Kindern unter sechs Jahren verbleiben maximal 6 Monate in der Aufnahmeeinrichtung. Die Erreichbarkeit der Eltern ist durchgängig gewährleistet. Der Leistungsbeginn ist frühestens für den 01.01.2027 vorgesehen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch maximal zweimal um jeweils weitere 24 Monate, sofern der Auftraggeber nicht vier Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich kündigt. Die Maximallaufzeit beträgt sechs Jahre.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz — Mainz
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.