VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Neubau einer Kultur- und Sporthalle (KulTurnhalle), Metallbauarbeiten 1 (Türen, Verglasungen)

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

11.05.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 € – 212.962 €

Vertragslaufzeit

12.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

8 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Neunkirchen-Seelscheid (53819) — DEA2C

Beschreibung

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind folgende Metallbauarbeiten: Lieferung und Montage von Außen- und Innentüren sowie Verglasungen

CPV-Codes

45212000442212004526267045443000

Lose (1)

LOT-0001Neubau einer Kultur- und Sporthalle (KulTurnhalle), Metallbauarbeiten 1 (Türen, Verglasungen)

Lieferung und Montage von einer Aluminium-Rahmentür mit Drehtürantrieb und von 2 Stahlblechtüren, zwei Pfosten-Riegel-Fassaden und einer Schiebetüre. Lieferung und Einbau von Aluminium-Innentüren und Glas-Trennwänden, Wartungsverträge

4521200044221200452626704544300012 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland-c/o Bezirksregierung Köln — Köln

Sieht sich ein an diesem öffentlichen Auftrag interessiertes Unternehmen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verletzt (Nichtbeachtung von Vergabevorschriften), besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB zu stellen. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Somit ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 Satz 1 + 2 GWB).

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