Prüfung von medizintechnischen Geräten (MTK, STK, DGUV-V3)
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die herstellerübergreifende Prüfung von medizintechnischen Geräten (MTK, STK, DGUV-V3).
CPV-Codes
Lose (1)
Der Vertrag beinhaltet die Durchführung von Sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) gemäß MPBetreibV, die Durchführung von Messtechnischen Kontrollen (MTK) gemäß MPBetreibV, die Durchführung von Wiederholungsprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (elektrische Sicherheit), die Dokumentation der Prüfergebnisse in prüffähiger und revisionssicherer Form, die Kennzeichnung geprüfter Geräte, die Mängelbewertung sowie die Empfehlung von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes — Bonn
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.