BLB NRW Köln / Universität Bonn, Akademisches Kunstmuseum / Metallbauarbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Metallbauarbeiten
CPV-Codes
Lose (1)
AKM Instandsetzung - VE15 Metallbauarbeiten klassisch: Dokumentation Werk- und Montageplanung Baustelleneinrichtung Bemusterung Ablaufplanung LEAN Rohrrahmentüren innen Stahlblechtüren innen Türkomponenten Aufarbeitung Bestandstür Rohrrahmentüren außen Stahlblechtüren außen Windfang: Stahl-Rohrrahmentüren außen, Schiebetüren Innen Gitterrost Lichthof Gitterrost Kühlaggregate Wannen für Gitterroste Antikroste Schachtabdeckungen Rollgitter Rotunde zu Verbindungsbau Lamellenfenster Lüftungskanal Fensterlüfter Tiefkeller Geländer Außentreppe ohne Füllung Geländer Außentreppe mit Platte Handläufe Außentreppen Handläufe Innentreppen Geländer Verbindungstreppen Innen Dachaufstieg Rotunde Einholmleiter Entsorgung Stahl-Glas-Lichtdächer ELT-Komponenten Stahlregal Verbindungstreppe Stundenlohnarbeiten
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln· — Köln
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.