Neubau Gleis 25 des Frankfurter Hbf_Knoten Frankfurt Hbf-Frankfurt Süd
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Als Teilbaumaßnahmen des Projekts „Knoten Frankfurt Hauptbahnhof – Frankfurt Süd“ soll der Frankfurter Hauptbahnhof um das Bahnhofsgleis Gleis 25 erweitert werden. Der Neubau umfasst den Hauptbahnhof sowie das zugehörige Vorfeld und wird auf der Nordseite des Bahnhofs errichtet. Im hiesigen Vergabevorgang sollen die Bauleistungen für das Paket KIB vergeben werden. Dieses besteht aus den Leistungen: - Konstruktiver Ingenieurbau: PPK + Zufahrttunnel - Tiefbau: Bohrpfahlwand + Verbauten + Entwässerung - Bahnsteig Rückbau + Neubau + Bahnsteigdach - Kabeltiefbau - Oberbau
CPV-Codes
Lose (1)
Als Teilbaumaßnahmen des Projekts „Knoten Frankfurt Hauptbahnhof – Frankfurt Süd“ soll der Frankfurter Hauptbahnhof um das Bahnhofsgleis Gleis 25 erweitert werden. Der Neubau umfasst den Hauptbahnhof sowie das zugehörige Vorfeld und wird auf der Nordseite des Bahnhofs errichtet. Im hiesigen Vergabevorgang sollen die Bauleistungen für das Paket KIB vergeben werden. Dieses besteht aus den Leistungen: - Konstruktiver Ingenieurbau: PPK + Zufahrttunnel - Tiefbau: Bohrpfahlwand + Verbauten + Entwässerung - Bahnsteig Rückbau + Neubau + Bahnsteigdach - Kabeltiefbau - Oberbau
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.