VergebenVergabebekanntmachung · 30BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Neubau Gleis 25 des Frankfurter Hbf_Knoten Frankfurt Hbf-Frankfurt Süd

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

03.06.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Frankfurt am Main (60594) — DE712

Beschreibung

Als Teilbaumaßnahmen des Projekts „Knoten Frankfurt Hauptbahnhof – Frankfurt Süd“ soll der Frankfurter Hauptbahnhof um das Bahnhofsgleis Gleis 25 erweitert werden. Der Neubau umfasst den Hauptbahnhof sowie das zugehörige Vorfeld und wird auf der Nordseite des Bahnhofs errichtet. Im hiesigen Vergabevorgang sollen die Bauleistungen für das Paket KIB vergeben werden. Dieses besteht aus den Leistungen: - Konstruktiver Ingenieurbau: PPK + Zufahrttunnel - Tiefbau: Bohrpfahlwand + Verbauten + Entwässerung - Bahnsteig Rückbau + Neubau + Bahnsteigdach - Kabeltiefbau - Oberbau

CPV-Codes

45213321

Lose (1)

LOT-0001Neubau Gleis 25 des Frankfurter Hbf_Knoten Frankfurt Hbf-Frankfurt Süd

Als Teilbaumaßnahmen des Projekts „Knoten Frankfurt Hauptbahnhof – Frankfurt Süd“ soll der Frankfurter Hauptbahnhof um das Bahnhofsgleis Gleis 25 erweitert werden. Der Neubau umfasst den Hauptbahnhof sowie das zugehörige Vorfeld und wird auf der Nordseite des Bahnhofs errichtet. Im hiesigen Vergabevorgang sollen die Bauleistungen für das Paket KIB vergeben werden. Dieses besteht aus den Leistungen: - Konstruktiver Ingenieurbau: PPK + Zufahrttunnel - Tiefbau: Bohrpfahlwand + Verbauten + Entwässerung - Bahnsteig Rückbau + Neubau + Bahnsteigdach - Kabeltiefbau - Oberbau

452133212026-07-232028-12-11

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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