Neubau VST Leuna inkl. BIM (Rückbau, LST, OLA, Modulbahnsteige, 50Hz, TK, HFT)
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
- Neubau zweier Außenbahnsteige; Nutzbare Länge 165m (Baulänge 170m); Zwischenbahnsteighöhe 0,55 m ü SO - Neubau Beleuchtungsanlage - Neubau Zuwegung; Stufenfreie Anbindung an den öffentlichen Verkehrsraum - Neubau Wegeleitsystem - Rückbau nicht mehr benötigter Anlagen am alten Standort - Vorbereitend: Anpassung OLA, LST, TK - Maßnahmen am neuen Standort
CPV-Codes
Lose (1)
- Neubau zweier Außenbahnsteige; Nutzbare Länge 165m (Baulänge 170m); Zwischenbahnsteighöhe 0,55 m ü SO - Neubau Beleuchtungsanlage - Neubau Zuwegung; Stufenfreie Anbindung an den öffentlichen Verkehrsraum - Neubau Wegeleitsystem - Rückbau nicht mehr benötigter Anlagen am alten Standort - Vorbereitend: Anpassung OLA, LST, TK - Maßnahmen am neuen Standort
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.