VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Neubau VST Leuna inkl. BIM (Rückbau, LST, OLA, Modulbahnsteige, 50Hz, TK, HFT)

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

09.02.2026

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10557) — DE300

Ausführungsort

Leuna (06237) — DEE0B

Beschreibung

- Neubau zweier Außenbahnsteige; Nutzbare Länge 165m (Baulänge 170m); Zwischenbahnsteighöhe 0,55 m ü SO - Neubau Beleuchtungsanlage - Neubau Zuwegung; Stufenfreie Anbindung an den öffentlichen Verkehrsraum - Neubau Wegeleitsystem - Rückbau nicht mehr benötigter Anlagen am alten Standort - Vorbereitend: Anpassung OLA, LST, TK - Maßnahmen am neuen Standort

CPV-Codes

45234100

Lose (1)

LOT-0001Neubau VST Leuna inkl. BIM (Rückbau, LST, OLA, Modulbahnsteige, 50Hz, TK, HFT)

- Neubau zweier Außenbahnsteige; Nutzbare Länge 165m (Baulänge 170m); Zwischenbahnsteighöhe 0,55 m ü SO - Neubau Beleuchtungsanlage - Neubau Zuwegung; Stufenfreie Anbindung an den öffentlichen Verkehrsraum - Neubau Wegeleitsystem - Rückbau nicht mehr benötigter Anlagen am alten Standort - Vorbereitend: Anpassung OLA, LST, TK - Maßnahmen am neuen Standort

452341002026-03-022027-11-26

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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